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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Dieses Jahr kein MON810 auf deutschen Äckern

Das Klageverfahren des Saatgut- und Pflanzenschutzkonzerns Monsanto gegen das Anbauverbot seiner gentechnisch veränderten Maissorte MON810 ruht bis auf weiteres. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig mitgeteilt. Im September war das Unternehmen mit einem Eilantrag gescheitert.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Klageverfahren des Saatgut- und Pflanzenschutzkonzerns Monsanto gegen das Anbauverbot seiner gentechnisch veränderten Maissorte MON810 ruht bis auf weiteres. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig mitgeteilt. Im September war das Unternehmen mit einem Eilantrag gescheitert. Der US-Biotechnologiekonzern hatte nach Ilse Aigners (CSU) Verbot des Gentech-Mais MON 810 das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verklagt. Im Hauptsacheverfahren haben nun beide Parteien - Monsanto und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - das Zurückstellen des Verfahrens beantragt. Die Beteiligten wollten die Angelegenheit außergerichtlich erörtern, berichtet die Süddeutsche Zeitung.


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Bauern, die den Mais in diesem Frühjahr aussähen wollten, können somit nicht mehr mit einer Entscheidung vor Saisonbeginn rechnen. Welche Vereinbarungen die Verbraucherschutzministerin und Monsanto jetzt treffen, ist allerdings ebenso unklar wie der Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Verfahrens.

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