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Direktvermarkter von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung befreien

Die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung sieht ab Dezember 2016 eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf vorverpackten Lebensmitteln vor. Ausnahmen sollen für handwerklich hergestellte Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen an den Endverbraucher oder kleine Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, gelten.

Lesezeit: 1 Minuten

Die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung sieht ab Dezember 2016 eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf vorverpackten Lebensmitteln vor. Ausnahmen sollen für handwerklich hergestellte Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen an den Endverbraucher oder kleine Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, gelten.



Die Fördergemeinschaft "Einkaufen auf dem Bauernhof", die bundesweite Interessenvertretung der landwirtschaftlichen Direktvermarkter, fordert klare Regelungen für die Ausnahme der landwirtschaftlichen Direktvermarkter von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit.



Gerade für kleine Lebensmittelanbieter, zu denen die Direktvermarkter und deren Hofläden in Deutschland gehören, führe eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung zu unverhältnismäßigen Belastungen. Bei konsequenter Umsetzung entstünde für diese Betriebe eine erdrückende und Existenz gefährdende Situation. Mit jedem kleinen Anbieter ginge ein Stück Vielfalt, Originalität und Regionalität verloren. Daher gelte es, nun national mögliche Ausnahmen von der Nährwertkennzeichnung für landwirtschaftliche Direktvermarkter zu konkretisieren, so die Fördergemeinschaft.



Die landwirtschaftliche Direktvermarktung gelte es zu bewahren. Sie sei die direkte und transparente Verbindung von Urproduktion, Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung von Lebensmitteln, die in ihrer Ursprünglichkeit auf einen landwirtschaftlichen Betrieb zurückzuführen sind. (ad)

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