Ein Landwirt aus Ellwangen hat im Prämienantrag 20 ha zuviel angegeben und damit 11.586 Euro zuviel erhalten. Nach Informationen der Schwäbischen Zeitung sehen es Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker und Oberstaatsanwalt Oliver Knopp als erwiesen an, dass der 61-Jährige mit Vorsatz gehandelt habe.
So habe es in den Verhandlungen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mannes gegeben, so die Zeitung weiter. Er habe wissen müssen, dass die von ihm bewirtschafteten Flurstücke kleiner geworden waren und dass Verpächter ihm gekündigt hatten. Das Landratsamt konnte dazu Papiere für die Flurneuordnung 2014 vorlegen sowie den damaligen Widerspruch des Landwirts gegen die neue Besitzeinweisung.
Bei einer Nachprüfung fiel der Schwindel beim Prämienantrag nun auf. Mit der Rodung von Gehölz im April 2016 auf einem Grundstück, das der Gemeinde gehört, soll der Landwirt zudem einen Schaden von rund 1000 Euro verursacht haben.
Der Beschuldigte beschwerte sich dagegen, man mache einen „Staatsakt“ daraus. „Es geht um meine Vernichtung und die meines Gehöfts“, ereiferte er sich. „Wenn ich einen Schritt vor die Tür mache, stehe ich schon auf Gemeindegrund. Meine Verpächter haben die Flurstücke meinen Feinden gegeben.“ Und was das Roden angeht, so sei er körperlich dazu gar nicht in der Lage. Der Oberstaatsanwalt wertete das jedoch als Schutzbehauptung.
Strafrichter Norbert Strecker blieb in seinem Urteil allerdings unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Landwirt zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 15 Euro.