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Doch kein Vermittlungsverfahren zum LSV-Gesetz?

Die Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) bleibt im Zeitplan.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach trotz erheblicher Bedenken nicht den Vermittlungsausschuss zu dem vom Bundestag beschlossenen LSV-Modernisierungsgesetz anrufen. Das hat eine Umfrage des Bundesrats bei den Ländern in der vergangenen Woche ergeben. Das Gesetz dürfte damit wie vorgesehen am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Gleichzeitig empfehlen die zuständigen Ausschüsse die Annahme einer Entschließung, in der die Länderkammer ihrer Kritik an einzelnen Regelungen Ausdruck geben soll. Moniert wird unter anderem eine umfassende Zentralisierung von Aufgaben beim Spitzenverband zu Lasten der Regionen, ohne dass hierfür ein Wirtschaftlichkeitsnachweis geführt werden soll. Die Länder äußern zudem die Befürch-tung, dass die vorgesehene Abfindungsaktion für Kleinrenten nicht die erhoffte Entlastungswirkung für die Landwirtschaft-lichen Berufsgenossenschaften (LBG) bringen und zusammen mit einer in Aussicht gestellten Reduzierung des Bundeszu-schusses zu Beitragserhöhungen führen wird. Dem Lastenausgleich stimmen die Länder zwar im Grundsatz zu, fürchten aber auch hier eine Mehrbelastung von landwirtschaftlichen Unternehmen in bestimmten Regionen. Der Bundesrat ent-scheidet am 30. November über das LSV-Modernisierungsgesetz. (27.11.07)

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