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Dokumentation der Gülleabgabe: Länder uneins

Am Freitag berät der Bundesrat über Verbesserungen bei der Überwachung der Anwendung und Abgabe von Düngemitteln und Bodenhilfsstoffen. Dieser Antrag stammt von Nordrhein-Westfalen. Das Land hält hierzu die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung für notwendig, da die derzeitige Rechtslage nicht zufriedenstellend sei.

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Am Freitag berät der Bundesrat über Verbesserungen bei der Überwachung der Anwendung und Abgabe von Düngemitteln und Bodenhilfsstoffen. Dieser Antrag stammt von Nordrhein-Westfalen. Das Land hält hierzu die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung für notwendig, da die derzeitige Rechtslage nicht zufriedenstellend sei.


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In dem Verordnungsantrag werden unter anderem Maßnahmen zur besseren Erfassung der Abgabe von Gülle durch flächenlose Betriebe und zur Kontrolle über den Verbleib eingeführter Düngemittel vorgeschlagen. Diese Maßnahmen beinhalten die Einführung von drei neuen Informationspflichten (Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Meldepflichten) für Betriebe, die Wirtschaftsdünger abgeben, befördern oder übernehmen, teilt der Bundesrat mit. Zudem möchte Nordrhein-Westfalen die Landesregierungen ermächtigen, weitergehende Regelungen durch Landesrecht vorsehen zu können.


Der DBV hält die Verordnung für überzogen und zu bürokratisch. Der Vorschlag sei nur nachvollziehbar, wenn die Betriebe, die im Rahmen der Düngeverordnung bereits einen Nährstoffvergleich vorlegen und damit den Verbleib der Wirtschaftsdünger hinreichend dokumentieren, keinerlei zusätzlichen Dokumentationspflichten und Auflagen unterliegen. "Wir hatten das Ziel der Gleichbehandlung in der Verordnung für sinnvoll erachtet. Bei den bisherigen Bundesratsberatungen wurde aber eine drohende Doppelbürokratie für landwirtschaftliche Betriebe nicht ausgeschlossen", betonte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Born forderte die Länder auf, die Verordnung am kommenden Freitag im Plenum des Bundesrates erneut in die Ausschüsse zu verweisen, um dort sicherzustellen, dass die bereits dokumentierenden Betriebe nicht mit zusätzlichen Auflagen bestraft werden. Eine Alternative sei hierbei, den Empfänger von Wirtschaftsdüngern grundsätzlich von der Aufzeichnungspflicht auszunehmen, da dieser bereits über die Düngeverordnung zur Dokumentation verpflichtet ist.


Bayern will weitere Aufzeichnungspflichten verhindern: Transport von Wirtschaftsdünger viel zu bürokratisch (23.3.2010)

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