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Doppelbesteuerung der Prämie vom Tisch!

Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben heute ihre Auffassung zur Besteuerung der Betriebsprämie der Landwirte korrigiert und beschlossen, dass es wie bisher bei einer Besteuerung der Betriebsprämie zum Ende des Jahres bleibt. Die ursprüng­lichen Pläne hingegen hätten zu einer Steuermehrbelastung von rund 500Mio. Euro geführt.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben heute ihre Auffassung zur Besteuerung der Betriebsprämie der Landwirte korrigiert und beschlossen, dass es wie bisher bei einer Besteuerung der Betriebsprämie zum Ende des Jahres bleibt. Die ursprüng­lichen Pläne hingegen hätten zu einer Steuermehrbelastung von rund 500Mio. Euro geführt. Das hat der DBV heute Mittag mitgeteilt.


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Das Bundesfinanzministerium hatte seine Steuerpläne bisher immer damit begründet, dass bei der EU-Betriebsprämie der sogenannte 10-Monatszeitraum und die Stilllegungspflicht abgeschafft wurden und damit die Bilanzierung vorverlegt werden sollte. Dies hätte im Ergebnis zu einer Doppelbesteuerung der Betriebsprämie im Wirtschaftsjahr 2007/08 geführt, obwohl nur eine Prämie bei den landwirtschaftlichen Betrieben ankommt. Seitens des DBV wurde hingegen argumentiert, dass sich durch die vereinfachten Regeln aus Brüssel die Bedingungen der Besteuerung in Deutschland nicht geändert haben. Erfreulich ist, dass sich jetzt auch die Finanzminister von Bund und Ländern dieser Ansicht des Bauernverbandes angeschlossen haben, so der Verband erfreut. Er hebt zudem die klare Haltung des Agrarministeriums und der Länder-Agrarminister hervor, die mit zum heutigen Beschluss beigetragen haben.


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