Nun ist es offiziell: Nachdem top agrar am 12. September verkündet hatte, dass die doppelte Besteuerung der Betriebsprämie vom Tisch ist, hat das Bundesfinanzministerium nun auch offiziell ein entsprechend korrigiertes Schreiben veröffentlicht. Wie der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV) mitteilt, ist nun offiziell festgelegt, dass die Forderung auf Auszahlung der Betriebsprämie erst mit Ablauf des Kalenderjahres entsteht und damit auch erst dann zu bilanzieren ist. Zum Erfolg dieses Beschlusses hätten die Landesbauernverbände und der DBV maßgeblich beigetragen, da sie den Ministerpräsidenten die ernsthafte Lage geschildert hätten.
${intro}