Bei den umfangreichen Regelungen zur Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen wie z. B. Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Biozide, Reinigungs- und Desinfektionsmittel gibt es für die Agrarwirtschaft strenge Auflagen. Landwirte, Handel und Kontrollbehörden sehen sich dabei mit einer Vielzahl von sehr komplizierten und unübersichtlichen Vorgaben konfrontiert.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) hat deshalb praxisgerechte Arbeitshilfen zur Lagerung und Abgabe von Agrar-Betriebsmitteln herausgegeben. Es liegt eine detaillierte „Muster-Gefährdungsbeurteilungfür das Gefahrstofflager als Arbeitsplatz“ vor.
Erläutert wird, wie eine Gefährdungsbeurteilung in neun nachvollziehbaren Schritten durchgeführt werden kann. Dafür sind idealtypische Soll-Zustände definiert. Der Betriebsleiter muss – gemeinsam mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit – die konkreten Abweichungen von den Soll-Zuständen beschreiben und bewerten. Ergeben sich aus Abweichungen Gefährdungen für die Beschäftigten, so werden entsprechende Abhilfemaßnahmen veranlasst.
Die Muster-Gefährdungsbeurteilung des DRV enthält hilfreiche Vorlagen für die Erfassung und Bewertung der Ist-Zustände und für die notwendige Rückmeldung im Umgang mit Mängeln. Damit sie individuell angepasst werden kann, liegt sie auch als Word-Dokument vor.
Die Muster-Gefährdungsbeurteilung ist Teil eines umfangreichen Leitfadens für die Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen, der derzeit vom DRV – in enger Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution (BGHW), der R+V-Versicherung und Spezialisten aus den Raiffeisen-Hauptgenossenschaften – erarbeitet wird. Er richtet sich an alle Unternehmen und Personen, die Gefahrstoffe, beispielsweise Pflanzenschutz- und
Schädlingsbekämpfungsmittel, Biozide, Reinigungs- und Desinfektionsmittel usw. lagern oder abgeben. Der Leitfaden ist insbesondere auf die Land- und Forstwirtschaft, also Genossenschaften, Landhändler, Land- und Forstwirte, Garten- und Landschaftsbauer, Gärtner usw. zugeschnitten.