Am 1. September 2008 steht der Entwurf der Düngemittelverordnung auf der Tagesordnung des Agrarausschusses im Bundesrat. Der Deutsche Bauernverband (DBV) wandte sich nun im Vorfeld an die Ländervertreter und kritisierte den Entwurf. Die Einführung von Anforderungen an die Seuchen- und Pflanzenhygiene von Düngemitteln gehe über die Vorgaben der EU hinaus, kritisierte der Verband. Eine absolute Salmonellenfreiheit bei Wirtschaftsdüngern sei unrealistisch. Überzogene Anforderungen hätten zur Folge, dass die überbetriebliche Verwertung von Wirtschaftsdüngern nur noch durch die Einhaltung von umfangreichen Anwendungsvorschriften möglich wäre. Weiterhin wandte man sich gegen die Kennzeichnung von Nährstoffen bei betriebseigenen Wirtschaftsdüngern, die überbetrieblich verwertet würden. Landwirtschaftliche Betriebe müssten von dieser Kennzeichnungspflicht befreit werden, da die Nährstoffgehalte in Wirtschaftsdüngern nicht genau zu ermitteln seien. Mit dem Entwurf der neuen Düngemittelverordnung würden zudem Grenzwerte für Schadstoffe vorgeschlagen, dies gehe weit über die bisherigen Anforderungen hinaus. Denn danach gebe es bei Wirtschaftsdünger keine Grenzwerte für Schwermetalle.
Um die Vorgaben der neuen Düngemittelverordnung zu erfüllen, müssten die Landwirte teure Untersuchungen durchführen lassen. Zudem sei es nicht nachvollziehbar, dass nach der neuen Verordnung eine Reihe von Ausgangsstoffen als Abfälle in Düngemitteln verwertet werden dürften. Ausgangsstoffe aus der Abgasreinigung, aus Verbrennungsanlagen, aus der Herstellung von Blausäure, aus Entschwefelung von Abgasen, aus der Verbrennung von Braunkohle oder der Verbrennung von Papier als Düngemittel durch die Düngemittelverordnung zuzulassen, sei unsinnig, so der Generalsekretär des DBV, Helmut Born.