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Düngeverordnung: Röring warnt im Bundestag vor massivem Strukturwandel

„Das Düngerecht ist bislang kein rechtsfreier Raum. Es ist schon intensiv geregelt, und wir machen uns daran, diese Regelung noch besser zu machen.“ Das stellte der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) Johannes Röring am 25. Februar in seiner Plenarrede zur Änderung des Düngegesetzes.

Lesezeit: 3 Minuten

„Das Düngerecht ist bislang kein rechtsfreier Raum. Es ist schon intensiv geregelt, und wir machen uns daran, diese Regelung noch besser zu machen.“ Das stellte der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) und Bundestagsabgeordnete Johannes Röring am 25. Februar in seiner Plenarrede zur Änderung des Düngegesetzes.

 

„ Ich bin der Meinung: Wir müssen die Pflanzen so stark düngen, wie sie Bedarf haben - nicht mehr, aber auch nicht weniger.“ Röring betonte, wie wichtig hohe Pflanzenerträge in Deutschland sind. Denn sie sind die Ernährungsgrundlage für Mensch und Tier in Deutschland. Gerade jetzt hätten wir gegenüber 2013/14 eine Million Menschen in Deutschland mehr zu ernähren. Und es gebe nur wenige Regionen auf der Erde, die dies von einem Jahr auf das andere Jahr könnten. „Wir haben viele Sorgen um unsere neuen Bürger in unserem Land, aber niemand spricht darüber, wie wir sie ernähren sollen.“

 

Das sei die Leistung der deutschen Bauern, und das habe mit Pflanzen zu tun.

Die Änderung des Düngegesetzes schaffe die Grundlage für die Novellierung der Düngeverordnung. Damit könne Deutschland die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie einhalten und ihr gerecht werden.


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Grundwassermessstellen ausschließlich an Hotspots


Die Kritik der Grundwasserqualität der EU-Kommission basiert laut Röring auf Messstellen, die Grundwasser messen. In Deutschland gäbe es allerdings ein Belastungsmesssystem, wo wirklich die Hotspots ausgewählt wurden zur Beurteilung der Frage, ob Trinkwasser in Ordnung ist. Ein anderes repräsentatives Messnetz für die Europäische Umweltagentur zeige dagegen, dass an 85 % der 800 Messstellen in Deutschland der Trinkwassergrenzwert von 50 Milligramm eingehalten wird. Die Situation ist also meist besser, als dargestellt wird. Bei Grenzwertüberschreitung vor Ort müssten natürlich angepasste Lösungen gefunden werden. Für eine gerechte und wirkliche Darstellung der Belastungen rät Röring, gemeinsam mit den Ländern die Messnetze zu verbessern.

 

Düngegesetzgebung müsse aber auch mit den Entwicklungen in der Praxis Schritt halten. „Deswegen werden wir in diesem Düngegesetz die Möglichkeit schaffen, auch die Gärreste von Biogasanlagen in die Bilanzierung einzubeziehen. Das ist fachlich geboten und macht Sinn. Das ist auch hier verankert“, so der Politiker weiter.

 

Die Gesetzesnovelle bringe jedoch leider für die tierhaltenden Betriebe deutliche Verschärfungen. Der WLV-Präsident schätzt den Erfüllungsaufwand auf 56 Millionen Euro, der Normenkontrollrat gehe sogar von mehr als 230 Millionen aus. „Wir lasten also den Betrieben, die im Moment in einer schwierigen Situation sind, noch erheblich mehr Bürokratiekosten auf, aber auch Kosten für die Erfüllung insgesamt. Sie werden, wenn wir nicht aufpassen, den Strukturwandel noch einmal deutlich beschleunigen. Denn man muss im Grunde für die Erfüllung der Vorgaben immer mehr Fläche nachweisen. Wir dürfen keine Politik für Großgrundbesitzer machen. Wir müssen die kleinen und flächenarmen Betriebe, die oft die Tierhaltung als Einkommensquelle gewählt haben, auch im Blick behalten“, warnte Röring.


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