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EEG: Landvolk verlangt Nachbesserungen

Erheblichen Nachbesserungsbedarf am Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sieht das Landvolk Niedersachsen. Die Kürzung des Güllebonus für bereits in Betrieb gegangene Anlagen, die überproportionale Förderung von größeren Anlagen über 500 kW und die Beschränkung des Einsatzes von Mais sowie Getreidekörnern müssen nach Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen dringend korrigiert werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Erheblichen Nachbesserungsbedarf am Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sieht das Landvolk Niedersachsen. Die Kürzung des Güllebonus für bereits in Betrieb gegangene Anlagen, die überproportionale Förderung von größeren Anlagen über 500 kW und die Beschränkung des Einsatzes von Mais sowie Getreidekörnern müssen nach Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen dringend korrigiert werden. Die detaillierten Fakten dazu hat der Verband in einem Positionspapier zusammengefasst. Er wird damit in Abstimmung mit dem Deutschen Bauernverband die Bundestagsabgeordneten ansprechen.

Die Energiewendegesetze durchlaufen derzeit mit Hochdruck die politischen Beratungen.Den rückwirkenden Eingriff in die Vergütungsstruktur über die Kürzung des Güllebonus wertet das Landvolk als rechtlich unzulässig und sieht sich dabei in Übereinstimmung mit der EU-Kommission. Bei der Größenstaffel sieht der Verband eine erhebliche Besserstellung größerer Anlagen mit einer Leistung von mehr als 500 kW. Die überproportionale Förderung wird auch mit Blick auf die agrarstrukturellen Verwerfungen und die schwindende Akzeptanz für Großanlagen in den Dörfern als problematisch und daher korrekturbedürftig eingestuft. Die Vorschriften für einen maximalen Maisanteil mit 50 Prozent in der Biogaserzeugung sieht der Verband ebenfalls kritisch. Sollte Mais als effizienteste Energiepflanze limitiert werden, würde sich der Flächendruck zusätzlich erhöhen. Die geforderte Mindestwärmenutzung wird als K.O.-Kriterium eingestuft.

Zur Erleichterung im weiteren Ausbau von Biogasanlagen als einem Baustein erneuerbarer Energien sieht die vorliegende Gesetzesnovelle den Verzicht auf das sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip bei den NaWaRo-Anlagen (nachwachsende Rohstoffe) vor. Darauf sollte der Gesetzgeber verzichten und eine klare Trennung von NaWaRo-Anlagen und solchen zur Vergärung von Abfällen beibehalten. Schließlich sieht der Verband über das EEG hinaus Anpassungen im Baugesetzbuch als notwendig an, um die Energiewende zu beschleunigen.

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