Vergangenen Freitag hat sich der Bundesrat zum ersten Mal mit dem Gesetzespaket zur Energiewende – darunter der Novellierung des EEG – beschäftigt. Die Bundesländer stimmten im Grundsatz dem Gesetzespaket zu, verlangten jedoch Nachbesserungen.
In einer Reihe von wichtigen Punkten war der Bundesrat auf Linie der Bauen, schreibt dazu der Bayerische Bauernverband. So fordert der Bundesrat eine stärkere Degression, das Streichen der Mais-/Getreidebegrenzung und die Klärung des Anlagenbegriffs.
Eine wichtige Forderung des Berufsstandes fehlt dem BBV allerdings in der Stellungnahme: Die Trennung von Nawaro- und Bioabfallanlagen. Der Verband mahnt mit Nachdruck, an der bewährten Trennung von NaWaRo- und Abfallvergärungs-Anlagen festzuhalten, um Risiken in den Nährstoffkreisläufen bei der Ausbringung von Gärresten auf den Flächen vorzubeugen. Außerdem gelte es, Anreize für Bioabfall-Importe aus dem Ausland zu vermeiden.
Bereits nächsten Donnerstag, 30. Juni, sind die entscheidenden Beratungen im Bundestag. Am 8. Juli erfolgt dann der Beschluss des Bundesrates. Die Hauptbotschaft muss bis dahin sein: Vorrang für Biogasanlagen in Bauernhand, d.h. keine Überförderung von Großanlagen.
Der Bauernverband lehnt zudem klar die Pläne ab, den Leitungsbauunternehmen rund 10 % Rendite zuzugestehen und die Grundeigentümer sowie Bauern mit 10 bis 20 % Verkehrswertentschädigung abzuspeisen. Außerdem sei es nicht nachvollziehbar, dass für Flächen, die genutzt werden, um die Energiewende voranzubringen, ökologische Ausgleichsflächen bereitgestellt werden sollen. Das sei unsinniger Flächenfraß, so BBV-Generalsekretär Hans Müller, da das Energiepaket ohnehin ökologisch ausgerichtet sei. (ad)
${intro}