Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hält Anbau- und Vermarktungsverbote bestimmter gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Österreich, Griechenland und Luxemburg für unbegründet. Das geht aus einer Reihe von Gutachten hervor, die die Behörde Mitte September veröffentlicht hat.
Die Behörde findet nach Prüfung der eingereichten, gentechnikkritischen Studien keine Hinweise darauf, dass frühere Risikoeinschätzungen zu den fraglichen GVO geändert werden müssten. Betroffen sind unter anderem die österreichischen Vermarktungsverbote für die herbizidtoleranten GV-Rapslinien MS8, RF3, deren Kreuzung MS8xRF3 sowie GT73.
Daneben geht es um Anbauverbote in Griechenland für die Bt-Maislinie MON810 sowie in Luxemburg für die Stärkekartoffel EH92-527-1, besser bekannt unter dem BASF-Markennamen „Amflora“. In allen Fällen hatten die drei Regierungen neue Erkenntnisse geltend gemacht, die die EU-Zulassung in Frage stellten, und deshalb die Möglichkeit zur Auslösung der sogenannten Schutzklausel ergriffen, einer Art nationalem Veto.
Aufgrund der Rückmeldungen der EFSA wird die Europäische Kommission Wien, Athen und Luxemburg voraussichtlich in naher Zukunft dazu auffordern, die Verbote aufzuheben. Tun sie dies nicht, dürften langwierige Vertragsverletzungsverfahren folgen. (AgE)