Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass der Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ für den Fruchtquark „Monsterbacke“ von Ehrmann als gesundheitsbezogene Angabe grundsätzlich nicht zulässig ist. Das Verbot folge aus der europäischen Verordnung über „nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“, so die Richter. Nach der Verordnung besteht allerdings die Möglichkeit, den Spruch EU-weit behördlich genehmigen zu lassen, wenn die Aussage in wissenschaftlichen Studien bestätigt wird.
Wie das Handelsblatt berichtet, sieht der BGH in der Aussage allerdings keine Irreführung der Verbraucher. Den Käufern werde „deutlich gemacht, dass es sich um etwas anderes handelt als um Milch“, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Der Europäische Gerichtshof soll nun noch klären, ob die Genehmigungspflicht bereits im Jahr 2010 wirksam war.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch sprach dagegen erneut von Verbrauchertäuschung und rief die Politik zum Schutz der Verbraucher vor Werbeschwindel auf. Beispiele wie Monsterbacke gebe es viele im Handel. (ad)
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