Eine landwirtschaftsverträgliche Kompensation von Eingriffen in den Naturhaushalt ist nach Auffassung des Vorstandsvorsitzenden vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Dr. Willy Boß, machbar. Gegenüber dem Pressedienst AgE verwies der BLG-Vorsitzende vergangene Woche auf langjährige Erfahrungen der Landgesellschaften im Kompensationsflächenmanagement.
Im Mittelpunkt stehe das Bemühen, dass landwirtschaftliche Flächen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen in Nutzung blieben. „Aufwertung durch Nutzung minimiert den Flächenentzug für die Landwirtschaft und trägt zur Akzeptanz der Ausgleichsmaßnahmen bei“, so Boß. Dies gelte sowohl für produktionsintegrierte und betriebsintegrierte Maßnahmen wie die Extensivierung von Grünland oder Schonstreifen entlang von Ackerrändern als auch für die Konzentration von Kompensationsmaßnahmen auf Natura-2000-Flächen.
Der BLG-Vorsitzende bekräftigte seinen Vorschlag für eine Selbstverpflichtung des Bundes und der öffentlichen Vorhabensträger für einen zumindest teilweisen Ausgleich durch produktionsintegrierte Maßnahmen bei Infrastrukturvorhaben. Dies sei eine entscheidende Voraussetzung, dass in der Umsetzung der Ausgleichsregelung nicht weiterhin auf den einfacheren, aber landwirtschaftsfeindlichen Flächenausgleich gesetzt werde. (AgE)
vgl.:
BLG für behutsame Weiterentwicklung des Bodenrechts (22.3.2012)