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Einheitlicher LSV-Beitragsmaßstab bis 2017 ambitioniert, aber machbar

Für „ambitioniert, aber realisierbar“ hält der Hohenheimer Agrarökonom Prof. Enno Bahrs die vom Gesetzgeber vorgesehene Frist bis 2017 zur Umsetzung bundeseinheitlicher Beitragsmaßstäbe in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV).

Lesezeit: 1 Minuten

Für „ambitioniert, aber realisierbar“ hält der Hohenheimer Agrarökonom Prof. Enno Bahrs die vom Gesetzgeber vorgesehene Frist bis 2017 zur Umsetzung bundeseinheitlicher Beitragsmaßstäbe in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV). Gleichzeitig bezeichnet Bahrs in seiner schriftlichen Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum LSV Neuordnungsgesetz die Frist als angemessen, um möglicherweise auftretende Verwerfungen einzelbetrieblicher Beitragsveränderungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) abzufedern.


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Gleichzeitig warnt Bahrs vor falschen Vorstellungen hinsichtlich der Beitragsentwicklung. So führe jede Neugruppierung von Versichertengemeinschaften zwangsläufig zu Umverteilungseffekten. Diese würden seinen Ausführungen zufolge jedoch auch dann eintreten, wenn einzelne regionale Träger im Zuge des Strukturwandels zu Fusionen gezwungen wären. Vor diesem Hintergrund sei ein zeitnah einzurichtender Bundesträger „verstärkt als Chance und weniger als ein Risiko“ zu verstehen.


Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt seine Forderung nach mehr Bundesmitteln, um die anstehende Organisationsreform zu flankieren. In seiner schriftlichen Stellungnahme appelliert der DBV an den Bund, jährlich 200 Mio Euro zur anteiligen Finanzierung der Leistungsaufwendungen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu leisten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium soll ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung die Verwendung der Mittel zu bestimmen. (AgE)

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