Zur Entlastung der Erben gewerblicher und land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen soll ein "modifiziertes Abschmelzmodell" eingeführt werden, bei dem bei Fortführung des Unternehmens 85 Prozent der Steuer schrittweise über 10 Jahre erlassen wird. Mit dieser Entscheidung erhalten die Betriebe nun endlich nach über einem halben Jahr intensiver Diskussion wieder ansatzweise Planungssicherheit in der Generationenfolge. Mit den jetzt verkündeten Eckpunkten scheint zumindest die Einführung des seit über zwei Jahren versprochenen Abschmelzmodells gesichert. Zwischenzeitlich waren gerade für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft Existenz bedrohende Szenarien diskutiert worden, die das Abschmelzmodell in Frage stellten und besonders in der Frage der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe völlig unrealistische Ansätze hatten. Die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes, in dem strittige Details noch zu klären sein werden, werde der DBV weiterhin kritisch begleiten. Vor allem die Ankündigung, dass die Reform zwar rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll, aber noch bis zum Inkrafttreten im Jahr 2008 noch nach dem alten Erbschaftsteuerrecht veranlagt werden kann, wolle man sorgfältig beobachten. Wichtig sei, dass sich keine rückwirkenden Verschärfungen für die Land- und Forstwirtschaft ergeben, erklärte der DBV. (6.11.07)
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