Eine Reihe von Verbänden drängt auf eine Einigung im koalitionsinternen Streit um den Entwurf für ein Flächenerwerbsänderungsgesetz. Der DBV etwa betonte nochmals den hohen Stellenwert, den die geplante Neuregelung für viele Pächter und die Stabilität ihrer Betriebe habe. Ohne das Gesetz werde die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) mit Kaufberechtigten keine langfristigen Pachtverträge über mindestens neun Jahre abschließen können, weil andernfalls neue Erwerbsansprüche nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) begründet würden, heißt es beim DBV. Dort weist man auf eine Reihe von Lockerungen für EALG-Käufer hin, die mit dem Entwurf vorgesehen seien und die angesichts des Streits zur Disposition stünden. Insbesondere die geplante rückwirkende Reduzierung der 20-jährigen Bindungs- und Verfügungsbeschränkungen für Pächter und Alteigentümer stelle einen unverzichtbaren Beitrag zur Erhöhung der Flexibilität der landwirtschaftlichen Betriebe für die Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen dar.
Ähnlich äußerte sich die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände. Sie bezeichnete den vom Bundesfinanzministerium und der SPD vorgelegten Kompromiss für eine moderate Erhöhung des Erwerbsumfangs für Alteigentümer als akzeptabel. Die Arbeitsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE), die sich als Vertreter der Opfer der DDR-Diktatur versteht, besteht dagegen offenbar weiter auf eine erhebliche Besserstellung der Alteigentümer beim Flächenerwerb. Unterdessen hat die BVVG bestätigt, dass die Privatisierung bei einem Scheitern des Flächenerwerbsänderungsgesetzes nicht beeinträchtigt würde.