Rheinland-Pfalz hat sich mit dem Bundeskartellamt auf zehn Eckpunkte zur Neustrukturierung des Holzverkaufs geeinigt. Sie sehen im Wesentlichen vor, dass der gemeinsame Holzverkauf aus dem Staatswald und aus nichtstaatlichen Forstbetrieben zum 1. Januar 2019 getrennt wird. Hierbei sollen sich die Kommunen in eigener Verantwortung zu wettbewerbsfähigen Vermarktungsorganisationen zusammenschließen.
Für Privatwaldbetriebe mit weniger als 100 Hektar Forstbetriebsfläche können Ausnahmen vereinbart werden, soweit für diese keine zumutbare Vermarktungsalternative besteht. Kommunale und private Holzvermarktungsorganisationen können künftig jeweils sowohl kommunales als auch privates Holz vermarkten. „Wir wollen die Waldbesitzenden bei diesem Schritt in die Eigenständigkeit ihrer Holzvermarktung unterstützen und dabei die Belange unserer Mitarbeiter von Landesforsten bestmöglich berücksichtigen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken.
Anlass für diese Verständigung waren wettbewerbsrechtliche Bedenken des Bundeskartellamtes gegenüber einer gemeinsamen Vermarktung von Nadelstammholz aus dem Staatswald und nichtstaatlichen Wäldern, die in einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Kartellverfahren im März diesen Jahres erstinstanzlich bestätigt worden sind. Eine endgültige Klärung durch den Bundesgerichtshof steht noch aus.
Voraussetzungen für die Entwicklung eigenständiger kommunaler Holzverkaufsstrukturen sind eine Änderung des Landeswaldgesetzes und die Schaffung neuer Förderangebote. Das Gemeinschaftsforstamt wird den Holzverkauf für den Kommunal- und Privatwald nicht mehr durchführen, im Übrigen aber weiterhin von Waldbesitzenden in Anspruch genommen werden können.
„Der Konsens mit dem Bundeskartellamt ist wichtig, um jetzt mit den beteiligten Verhandlungspartnern in die rechtliche und organisatorische Umsetzungsphase eintreten zu können. Dies ist eine gute Nachricht für Waldbesitzende, Unternehmer der Holz- und Sägeindustrie sowie für die Beschäftigten von Landesforsten und der Kommunen“, so Höfken.