Die Verhandlungen zur Revision der EU-Ökoverordnung sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Für die deutschen Biobetriebe wird es aller Voraussicht nach keine wesentlichen Regeländerungen durch die gestrige Einigung für eine Revision der EU-Ökoverordnung geben. Was bisher bekannt ist, erklären wir Ihnen hier.
Die Verhandlungen zur Revision der EU-Ökoverordnung sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Im finalen Trilog aus Vertretern der EU-Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments wurde am Mittwoch in Brüssel bis in die späten Abendstunden hinein verhandelt um noch bestehende Knackpunkte auszuräumen.
Die Details der Einigung wurden noch nicht bekanntgegeben. Aus Verhandlungskreisen war allerdings zu hören, dass insbesondere um die Ausnahmegenehmigungen für Saatgut, das über Schnäbelkürzen bei Geflügel und die Regelungen zu Ökoimporten hart verhandelt worden sei. Die Grundlage hierfür bildete der Kompromisstext der maltesischen Ratspräsidentschaft, der am Montag von den Mitgliedstaaten im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) mit großer Mehrheit beschlossen worden war.
EU-Agrarkommissar Phil Hogan zeigte sich kurz nach Verhandlungsende erleichtert, dass es nach einer Reihe von Trilogen zur EU-Ökoverordnung zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen sei. Insbesondere durch eine Reihe von Regelharmonisierungen sei die Zeit der Unsicherheit für die europäischen Biobetriebe vorbei. Zudem werde mit der Revision die Innovation in dem Sektor gestärkt.
Ähnlich wie der Agrarkommissar äußerte sich der maltesische Landwirtschaftsminister Clint Camilleri, der für die EU-Mitgliedstaaten die Verhandlungen führte. Er hob hervor, dass es damit unter der Maltas Ratspräsidentschaft zu einer finalen Einigung gekommen sei.
Neue EU-Ökoverordnung bringt kaum Änderungen für deutsche Biobetriebe
Für die deutschen Biobetriebe wird es aller Voraussicht nach keine wesentlichen Regeländerungen durch die gestrige Einigung für eine Revision der EU-Ökoverordnung geben. Das erklärten Martin Häusling und Norbert Lins am Donnerstag gegenüber Medienvertretern in Brüssel.
Nach ihren Angaben ist es den deutschen Ökobauern weiterhin möglich, nach den teilweise strengeren Regeln des deutschen Biorechts zu wirtschaften. Beim finalen Trilog wurde am Mittwoch vereinbart, dass die vieldiskutierte schärfere Grenzwertregelung noch nicht in die EU-Ökoverordnung aufgenommen wird. Die Schwellenwerte für unerlaubte Stoffe verbleiben auf dem gleichen Niveau wie für konventionelle Produkte. Mitgliedstaaten wie etwa Italien, die eigene strengere Grenzwerte im Ökosektor haben, dürfen diese beibehalten.
Ebenso einigten sich die Verhandlungspartner auf allgemein häufigere Kontrollzyklen von mindestens einmal jährlich. Diese sind allerdings bereits Teil des deutschen Rechts. Bei Gewächshäusern muss es eine bodengebundene Produktion geben; somit darf nicht mit Nährlösungen gearbeitet werden. Ausnahmen im Bestandsschutz sind hier für einige nördliche Mitgliedstaaten vorgesehen.
Als positiv für die deutschen Anbauer bewerteten Häusling und Lins, dass die Importe aus Drittstaaten nach den Regeln des neuen EU-Ökorechts harmonisiert werden sollen. Dies sei gerade für die Wettbewerbsfähigkeit aller EU-Erzeuger ein entscheidender Schritt nach vorn.
Revision nicht vorbei
„Die Revision der EU-Öko-Verordnung ist nicht vorbei, denn eine Einigung im informellen Trilog bedeutet noch kein neues Bio-Recht", stellt unterdessen Felix Prinz zu Löwenstein vom deutschen Bio-Dachverband BÖLW klar. 28 EU-Mitgliedsstaaten und das gesamte EU-Parlament würden nun den Vorschlag der Verhandler beraten und darüber abstimmen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und die EU-Parlamentarier müssen laut Löwenstein ihrer Verantwortung gerecht werden und die Abstimmungsvorlage ablehnen, wenn sie zu keinem besseren Bio-Recht führt. "Das bleibt der Maßstab, den Bio-Unternehmer und Bürger anlegen. Die bisherige Kommunikation der Verhandler lässt bezweifeln, dass gegenüber den unzureichenden Entwürfen der letzten Woche bei den gestrigen Verhandlungen tatsächlich ein Fortschritt erreicht wurde", erklärte der Landwirt am Donnerstag.
Wenn EU-Staaten und -Parlament der Abstimmungsvorlage nicht zustimmen, gebe es nach wie vor die Alternative, das bestehende Öko-Recht im bewährten Verfahren fortzuentwickeln, so der BÖLW-Vorsitzende.
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Die Verhandlungen zur Revision der EU-Ökoverordnung sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Im finalen Trilog aus Vertretern der EU-Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments wurde am Mittwoch in Brüssel bis in die späten Abendstunden hinein verhandelt um noch bestehende Knackpunkte auszuräumen.
Die Details der Einigung wurden noch nicht bekanntgegeben. Aus Verhandlungskreisen war allerdings zu hören, dass insbesondere um die Ausnahmegenehmigungen für Saatgut, das über Schnäbelkürzen bei Geflügel und die Regelungen zu Ökoimporten hart verhandelt worden sei. Die Grundlage hierfür bildete der Kompromisstext der maltesischen Ratspräsidentschaft, der am Montag von den Mitgliedstaaten im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) mit großer Mehrheit beschlossen worden war.
EU-Agrarkommissar Phil Hogan zeigte sich kurz nach Verhandlungsende erleichtert, dass es nach einer Reihe von Trilogen zur EU-Ökoverordnung zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen sei. Insbesondere durch eine Reihe von Regelharmonisierungen sei die Zeit der Unsicherheit für die europäischen Biobetriebe vorbei. Zudem werde mit der Revision die Innovation in dem Sektor gestärkt.
Ähnlich wie der Agrarkommissar äußerte sich der maltesische Landwirtschaftsminister Clint Camilleri, der für die EU-Mitgliedstaaten die Verhandlungen führte. Er hob hervor, dass es damit unter der Maltas Ratspräsidentschaft zu einer finalen Einigung gekommen sei.
Neue EU-Ökoverordnung bringt kaum Änderungen für deutsche Biobetriebe
Für die deutschen Biobetriebe wird es aller Voraussicht nach keine wesentlichen Regeländerungen durch die gestrige Einigung für eine Revision der EU-Ökoverordnung geben. Das erklärten Martin Häusling und Norbert Lins am Donnerstag gegenüber Medienvertretern in Brüssel.
Nach ihren Angaben ist es den deutschen Ökobauern weiterhin möglich, nach den teilweise strengeren Regeln des deutschen Biorechts zu wirtschaften. Beim finalen Trilog wurde am Mittwoch vereinbart, dass die vieldiskutierte schärfere Grenzwertregelung noch nicht in die EU-Ökoverordnung aufgenommen wird. Die Schwellenwerte für unerlaubte Stoffe verbleiben auf dem gleichen Niveau wie für konventionelle Produkte. Mitgliedstaaten wie etwa Italien, die eigene strengere Grenzwerte im Ökosektor haben, dürfen diese beibehalten.
Ebenso einigten sich die Verhandlungspartner auf allgemein häufigere Kontrollzyklen von mindestens einmal jährlich. Diese sind allerdings bereits Teil des deutschen Rechts. Bei Gewächshäusern muss es eine bodengebundene Produktion geben; somit darf nicht mit Nährlösungen gearbeitet werden. Ausnahmen im Bestandsschutz sind hier für einige nördliche Mitgliedstaaten vorgesehen.
Als positiv für die deutschen Anbauer bewerteten Häusling und Lins, dass die Importe aus Drittstaaten nach den Regeln des neuen EU-Ökorechts harmonisiert werden sollen. Dies sei gerade für die Wettbewerbsfähigkeit aller EU-Erzeuger ein entscheidender Schritt nach vorn.
Revision nicht vorbei
„Die Revision der EU-Öko-Verordnung ist nicht vorbei, denn eine Einigung im informellen Trilog bedeutet noch kein neues Bio-Recht", stellt unterdessen Felix Prinz zu Löwenstein vom deutschen Bio-Dachverband BÖLW klar. 28 EU-Mitgliedsstaaten und das gesamte EU-Parlament würden nun den Vorschlag der Verhandler beraten und darüber abstimmen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und die EU-Parlamentarier müssen laut Löwenstein ihrer Verantwortung gerecht werden und die Abstimmungsvorlage ablehnen, wenn sie zu keinem besseren Bio-Recht führt. "Das bleibt der Maßstab, den Bio-Unternehmer und Bürger anlegen. Die bisherige Kommunikation der Verhandler lässt bezweifeln, dass gegenüber den unzureichenden Entwürfen der letzten Woche bei den gestrigen Verhandlungen tatsächlich ein Fortschritt erreicht wurde", erklärte der Landwirt am Donnerstag.
Wenn EU-Staaten und -Parlament der Abstimmungsvorlage nicht zustimmen, gebe es nach wie vor die Alternative, das bestehende Öko-Recht im bewährten Verfahren fortzuentwickeln, so der BÖLW-Vorsitzende.