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Einstufung nach Erosionsgefährdung nicht nachvollziehbar

Die Bauern erhalten in diesen Tagen Mitteilungsschreiben, welche ihrer Flächen mit Erosionsschutzauflagen nach Cross Compliance belegt sind.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Bauern erhalten in diesen Tagen Mitteilungsschreiben, welche ihrer Flächen mit Erosionsschutzauflagen nach Cross Compliance belegt sind. Nicht nachvollziehbare Einstufungen im sogenannten Erosionsschutzkataster, aber auch die zum Teil nicht praxistauglichen Maßnahmen zum Schutz vor Erosion führen zu erheblichem Unmut und in einer Vielzahl von Betrieben zu enormen Umsetzungsproblemen, kritisiert der DBV. Auf Landesebene hätten vielmehr mit den Landwirten Erosionsschutzmaßnahmen über Beratung und Agrarumweltprogramme auf den tatsächlich erosionsgefährdeten Flächen ergriffen werden sollen, anstatt pauschale Auflagen auf Basis eines Erosionsschutzkatasters vorzusehen. "Erosionsschutz erreicht man aber nicht mit Katastern und starren Vorgaben, sondern mit einer gezielten und angepassten Bewirtschaftung", kritisierte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born die Regelungen zum Erosionsschutzkataster. Nicht akzeptabel sei, dass die Landwirte bei der Einstufung in Gefährdungsklassen überhaupt nicht mitsprechen durften und die Resultate oftmals keineswegs die Gegebenheiten vor Ort widerspiegeln. Der DBV forderte daher eine erneute rechtliche und fachliche Überprüfung.

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