Im Emsland soll der Landkreis nach einem neuen Beschluss zum Brandschutz zahlreiche Stallvorhaben auf Eis gelegt haben. Wie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) mitteilt, müssen laut der neuen Vorgabe die Landwirte durch ein Brandschutz-Gutachten nachzuweisen, dass sie die Tiere im Brandfall rechtzeitig aus dem neuen Stall retten können. Angestoßen habe diesen Beschluss ein Anwalt der Bürgerinitiativen, nachdem er den Tierschutz mit in die Genehmigungs-Verfahren eingebracht hatte. Die Bürgerinitiativen hatten zuvor auf viele verbrannte Tiere in Großanlagen hingewiesen. Eine Evakuierung der Tiere in großen Mastanlagen sei nicht möglich, heißt es. § 20 der Niedersächsischen Bauordnung schreibe aber vor, dass die baulichen Anlagen so beschaffen sein müssten, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und auch Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich seien. Die AbL nimmt dies zum Anlass, einen landes- und bundesweiten Genehmigungs-Stopp für Großanlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geprüft würden, zu fordern.
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