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Endgültige Abschaffung der Stilllegungspflicht vereinbart

Die europäischen Landwirte brauchen auch in diesem Jahr sowie in den kommenden Jahren keine Flächen mehr stillzulegen. Darauf hat sich der Brüsseler Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) am Montag vergangener Woche im Grundsatz geeinigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die europäischen Landwirte brauchen auch in diesem Jahr sowie in den kommenden Jahren keine Flächen mehr stillzulegen. Darauf hat sich der Brüsseler Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) am Montag vergangener Woche im Grundsatz geeinigt. Eine "große Mehrheit" von Mitgliedstaaten sei damit einverstanden, die Stilllegungspflicht von 10 % abzuschaffen, erklärte Slowenien am letzten Tag seiner EU-Ratspräsidentschaft. Damit erhielten die Landwirte ein rechtzeitiges Signal zur Zukunft der Flächenstilllegung. Nur Belgien verlangte am Instrument festzuhalten und - wie im Wirtschaftsjahr 2007/08 - die Flächenstilllegung auch in Zukunft lediglich auszusetzen. Mit dieser Grundsatzeinigung werde der zunehmend angespannten Lage an den Getreidemärkten Rechnung getragen, erklärte die Europäische Kommission. Die Brüsseler Behörde hat die Abschaffung der Zwangsbrache zwar im Rahmen des Gesundheits-Checks vorgeschlagen; der für November 2008 angepeilte Abschluss der Verhandlungen kommt jedoch für die Aussaat von Wintergetreide zu spät. Die Kommission kündigte im SAL an, in den kommenden Wochen im Amtsblatt der EU eine Mitteilung zu veröffentlichen, um die europäischen Landwirte über die voraussichtliche Abschaffung der Stilllegungspflicht zu informieren. Rechtssicherheit bietet diese Mitteilung jedoch nicht, wie der juristische Dienst des EU-Ministerrats bestätigte. Großbritannien, Irland, Spanien und Belgien verlangten deshalb, vorab zum Gesundheits-Check in einem separaten Rechtsakt die Beendigung der Stilllegungspflicht zu beschließen.

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