In dieser Woche geht es beim Gesundheits-Check der gemeinsamen Agrarpolitik ums Ganze. Die französische Ratspräsidentschaft ist fest entschlossen, während des anstehenden EU-Agrarministerrats einen Kompromiss zu erreichen. Dabei wird der Health Check erst am Mittwoch und Donnerstag während des Agrarteils besprochen, während am Dienstag Fischereithemen vorgesehen sind. Hauptstreitpunkte im Gesundheits-Check sind nach wie vor die Ausgestaltung der Zeit bis zum Auslaufen der Milchquotenregelung 2015, ferner die von der Europäischen Kommission verfochtene schrittweise Anhebung der Umschichtung von Mitteln in die Zweite Säule einschließlich zusätzlicher Kürzungen für Großbetriebe, die Ausdünnung der Marktinterventionen für Getreide und Milchprodukte sowie eine Vereinfachung der Cross-Compliance-Vorschriften. Dabei lagen bis Ende vergangener Woche seitens der französischen Ratspräsidentschaft keine neuen Zahlen auf dem Tisch. Nach bisherigem Informationsstand wird das Europäische Parlament am Mittwochvormittag seine Stellungnahme zum Health Check im Plenum verabschieden. Erst im Anschluss daran wird Frankreich den EU-Mitgliedstaaten ein erstes eigenes Kompromisspapier präsentieren. Der Schwerpunkt der folgenden Verhandlungen wird erneut auf trilateralen Gesprächen liegen, die sich durch die Nacht bis zum Donnerstagmorgen hinziehen können.
Hinsichtlich der Milchquoten reicht das Spektrum der Meinungen von der Ablehnung weiterer Ausdehnungen bis hin zur Forderung nach einer zehnprozentigen Erhöhung, eventuell für bestimmte Staaten im Alleingang. Ob die von der Kommission vorgeschlagene Anhebung um fünfmal 1 % dabei tatsächlich ein gangbarer Mittelweg ist, darf angesichts des heftigen deutschen Widerstands gegen mehr Quote bezweifelt werden. Darüber hinaus steht nach wie vor der Kommissionsvorschlag im Raum, die Basismodulation bis 2012 um 5 Prozentpunkte auf dann 13 % aufzustocken. Großbetriebe, die jährlich mehr als 100 000 Euro bzw. mehr als 200 000 Euro oder 300 000 Euro Direktzahlungen erhalten, sollen ab 2012 zusätzliche 3 % bzw. 6 % und 9 % ihrer Förderung abtreten. Auch wenn Fischer Boel diese Sätze nicht durchsetzen dürfte, wird ihr doch daran gelegen sein, das Prinzip der progressiven Modulation in der Verordnung zu verankern.
Ferner diskutieren die Minister über die Zulassung der gentechnisch veränderten Sojabohne MON-89788-1 ausschließlich zum Import als Futter- und Lebensmittel. Bei dem gentechnisch veränderten Organismus (GVO) handelt es sich um ein Produkt des Herstellers Monsanto, das auch als "Roundup Ready-2-Yield" bekannt ist.