Die EU-Mitgliedstaaten werden frühestens im Januar darüber abstimmen, ob die Anwesenheit von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Futtermittelimporten künftig an einem Schwellenwert von 0,1 % festgemacht wird oder nicht. Verschiedene Delegationen verlangten letzte Woche mehr Zeit zur Prüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission. Man habe jetzt mehrere Jahre auf den Entwurf gewartet, da komme es auf zwei Monate auch nicht mehr an, hieß es.
Wiederkehrend wurde die Frage aufgeworfen, warum die Kommission ihr Papier auf Futtermittel beschränke und Lebensmittel ausnehme. Von Seiten der Brüsseler Behörde wurde argumentiert, dass es sich beim Großteil der relevanten Importe um Futtermittel handle. Deshalb habe eine Regelung für Futtermittel Vorrang. Eventuell könne man sie zu einem späteren Zeitpunkt auf Nahrungsmittel ausdehnen.
Brüssel will für die bisher absolut gültige Nulltoleranz eine Nachweisgrenze von 0,1 % definieren und die Analysemethoden der EU-Referenzlabore vereinheitlichen. Ziel ist es, Zweifeln vorzubeugen, ob es sich bei einem schwach positiven Befund tatsächlich um eine Verunreinigung oder um einen Messfehler handelt.
GVO-Maiszulassung verfehlt
Bei der Abstimmung über die Zulassung der GVO-Maislinien MON89034 x MON88017 aus dem Hause Monsanto sowie die Wiederzulassung des von Pioneer und Dow AgroSciences entwickelten Maises 1507 gab es unterdessen wieder keine qualifizierte Mehrheit. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte vor einigen Wochen keine Bedenken geäußert. Die Kommission wird die Dossiers jetzt weiter an den Ministerrat schicken, der innerhalb von drei Monaten erneut darüber abstimmen muss. (AgE)