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Entscheidungen der Bundesregierung zum Netzausbau längst überfällig

Mit großer Verärgerung hat der DBV auf seiner Vorstandssitzung gestern festgestellt, dass der für die Energiewende geplante Netzausbau von der Bundesregierung ohne Rücksicht auf die Anliegen der betroffenen Land- und Forstwirte sowie Grundeigentümer durchgesetzt werden soll. Der Bauernverband fordert daher unverzüglich politische Entscheidungen in drei Bereichen ein.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit großer Verärgerung hat der DBV auf seiner Vorstandssitzung gestern festgestellt, dass der für die Energiewende geplante Netzausbau von der Bundesregierung ohne Rücksicht auf die Anliegen der betroffenen Land- und Forstwirte sowie Grundeigentümer durchgesetzt werden soll.



Der Bauernverband fordert daher unverzüglich politische Entscheidungen in drei Bereichen ein. Danach sollen erstens bei der Trassenplanung im Zuge des Netzentwicklungsplanes die agrarstrukturellen Belange besser berücksichtigt werden. Mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen soll äußerst sparsam umgegangen und die betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten gewahrt werden.


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Zum zweiten fordert das Präsidium, dass durch den naturschutzfachlichen Ausgleich keinesfalls ein zusätzlicher Flächenverbrauch ausgelöst werden darf. Wenn Naturschutzausgleich finanziell erfolgt, soll das Geld vorrangig zur Entsiegelung oder zur Aufwertung bestehender Schutzgebiete genutzt werden.


Drittens müssen die Entschädigungsgrundsätze grundlegend modernisiert werden und um eine wiederkehrende Nutzungsvergütung ergänzt werden.



Der DBV hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass es eine dauerhafte Inanspruchnahme der Betriebsflächen für neue Höchstspannungsleitungen nicht zu Bedingungen der vor über 50 Jahren entwickelten Entschädigungsgrundsätze geben kann. Ohne grundsätzlich verbesserte Entschädigungsregelungen droht eine Verzögerung des Netzausbaus durch die fehlende Akzeptanz der Betroffenen, stellen die Mitglieder des Präsidiums fest. Die unbewegliche Haltung der privatwirtschaftlich und gewinnorientiert aufgestellten Netzbetreiber wie auch der beteiligten Bundesministerien, sei absolut inakzeptabel.



Der Verband verweist in diesem Zusammenhang auf ein Expertengutachten, wonach es bei einer wiederkehrenden Nutzungsvergütung zu keiner signifikanten Erhöhung der Strompreise kommt. Danach ist bei einem unterstellten Netzausbau von 4.500 km bis 2020 und durchschnittlichen Grundstückswerten von einer Erhöhung von nur 0,008 Cent je Kilowattstunde auszugehen. Dies bedeutet für einen durchschnittlichen Privathaushalt lediglich eine Mehrbelastung von 0,2862 Euro je Jahr. (ad)

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