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Erbschaftsteuer: Bund hält Zusagen nicht ein

Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform bleibt nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) weit hinter den gemachten politischen Zusagen zurück und weicht erheblich von den Vorgaben der im Herbst beschlossenen Eckpunkte ab.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Verband erwarte daher, dass der Gesetzentwurf entsprechend den gemachten Zusagen angepasst wird, heißt es in einem Schreiben von DBV-Präsdent Gerd Sonnleitner an die beteiligten Abgeordneten in Berlin. Sonnleitner erinnert an die gemachte Zusage, land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Reform der Erbschaftsteuer nicht stärker zu belasten als bisher. Diese Zusage sei keine Einzelmeinung, sondern Konsens in der Arbeitsgruppe der Regierung gewesen. Mit der ertragswertorientierten Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sei eine Kernforderung des Berufsstandes aufgegriffen worden. Allerdings würden weitere wichtige Vorgaben der Eckpunkte zur Bewertung nicht im Gesetzentwurf auftauchen. Die grundlegenden Bewertungsfaktoren müssten im Gesetz geregelt werden und dürften nicht am Parlament vorbei in Rechtsverordnungen abgeschoben werden, fordert Sonnleitner. Ein sehr großes Problem sei außerdem, dass verpachtete landwirtschaftliche Betriebe nicht von den geplanten Verschonungsregelungen erfasst würden, heißt es in dem Brief weiter. Bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen liege weder ein "Gestaltungsmissbrauch", noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor, stellt der DBV-Präsident fest. Da es sich bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen um agrarstrukturell zwingend notwendige Vorgänge zum Erhalt aktiver landwirtschaftlicher Betriebe handle, müsse hierfür die Verschonungsregelung greifen. Nicht ersichtlich ist aus Sicht Sonnleitners zudem, warum Land- und Forstwirte bei der Behaltensfrist von 20 Jahren eine im Vergleich zu allen anderen Unternehmern fünf Jahre längere Frist erfüllen müssten. Diese Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt. Auf noch größeres Unverständnis stößt beim DBV-Präsidenten, dass das angeblich "modifizierte Abschmelzmodell" keinerlei Abschmelzung mehr vorsieht. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Hoferben, die den Betrieb aus Zwängen des harten und andauernden Strukturwandels nach zum Beispiel 15-jähriger Fortführung aufgeben müssten, genauso gestellt würden wie jemand, der ohne Fortführungswillen nach kurzer Zeit "Kasse macht".

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