Unter anderem solle auf die komplizierte Abschmelzung des Abzugsbetrages verzichtet werden. Dieser kann zwar sowohl für die Landwirtschaft als auch für das Handwerk erhebliche Vereinfachungen bringen. Denn im Gesetzentwurf ist ein Abzugsbetrag von 150.000 Euro vorgesehen, der Betrieben und Finanzverwaltung aufwändige Wertermittlungen sowie Bürokratie- und Kontrollaufwand erspart. Allerdings wird der Abzugsbetrag in einem kaum nachvollziehbaren Verfahrens "abgeschmolzen", so dass in vielen kleineren Betrieben doch eine aufwendige Wertermittlung und Überwachung notwendig würde. Große Teile der Vereinfachung fielen dadurch wieder weg.
Zudem kritisieren Handwerk und Bauernverband die langen "Behaltensfristen", die für handwerkliche Betriebe 15 Jahre und für landwirtschaftliche Betriebe sogar 20 Jahre betragen sollen. Durch diese überlange Verhaftungsregelung würden die betriebsnotwendigen Umstrukturierungen fast eine gesamte Generation lang eingeschränkt und erschwert, bemängeln Kentzler und Sonnleitner.Die gegenüber dem bisherigen Recht Verdreifachung bzw. Vervierfachung der Bestandserhaltungspflicht treffe besonders stark Familienunternehmen, die nicht durch erbschaftsteuerliche Regelungen in ihrer positiven Weiterentwicklung behindert werden sollten.
Was bei der Erbschaftssteuer noch auf Sie zukommt, lesen Sie auch in top agrar 12/07 ab Seite 26. Das Dezemberheft erscheint am Donnerstag, 29.11.07.