Sonnleitner und Kentzler plädieren dafür, auf die komplizierte Abschmelzung des Abzugsbetrages zu verzichten, um dadurch für eine Vielzahl von Betrieben von vornherein einen unnötigen Bewertungs- und Verwaltungsaufwand zu verhindern, wodurch ein erheblicher Vereinfachungseffekt erzielt werden könnte. In dem Brief anerkennen die Präsidenten der beiden Wirtschaftsverbände, dass es voraussichtlich nicht zu einer höheren Erbschaftsteuerbelastung des Handwerks und der Landwirtschaft als den tragenden Säulen des deutschen Mittelstands kommen werde, da der Gesetzentwurf eine Entlastung fortgeführter Betriebe vorsehe. Allerdings sehen beide Präsidenten neben dem Nachbesserungsbedarf in Detailfragen noch Handlungsbedarf beim Abzugsbetrag, der sowohl für die Landwirtschaft als auch für das Handwerk erhebliche Vereinfachung bringen könnte. So ist im Gesetzentwurf ein Abzugsbetrag von 150 000 Euro vorgesehen, der den Betrieben wie der Finanzverwaltung aufwendige Wertermittlungen sowie Bürokratie- und Kontrollaufwand erspart. Dieser Abzugsbetrag solle jedoch im Rahmen eines kaum nachvollziehbaren Verfahrens "abgeschmolzen", werden, so dass dadurch ein Großteil der Vereinfachungswirkung wieder verloren ginge. Entgegen der Gesetzesbegründung würde dadurch bei vielen - auch kleineren - Betrieben doch eine aufwendige Wertermittlung und Überwachung notwendig.
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