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Erleichterte Viehbewertung weiterhin möglich

Tiere des Anlagevermögens wie beispielsweise Zuchtsauen und Milchkühe können weiterhin entsprechend den bisherigen Grundsätzen der Viehbewertung bewertet werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Das hat das Bundesfinanzministerium dem DBV am Mittwoch mitgeteilt. Dadurch bleibt sowohl die Vereinfachung durch die mögliche Gruppenbe­wertung nach Richtsätzen als auch eine realitätsgerechte Abschreibedauer erhalten. Der Erhalt dieser landwirtschaftsspezifischen Vereinfachungsregel kommt besonders den derzeit wirtschaftlich unter Druck stehenden Sauenhaltern und Milcherzeugern entgegen, begrüßte der Bauernverband. Im Rahmen der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform hat der Gesetzgeber die Bewertung und Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter neu geregelt. Damit stand die bislang bewährte Viehbewertung für landwirtschaftliche Betriebe auf der Kippe. Dies hätte eine gravierende Benachteiligung und Verkomplizierung für tierhaltende Betriebe bedeutet. Durch großen Einsatz konnte der Berufsstand bereits während der letztjährigen Beratungen zur Unternehmensteuerreform die politische Zusage erreichen, dass die bewährte Viehbewertung trotz geänderter Bewertungsgrundsätze weiterhin anwendbar bleiben soll.

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