Versicherungen von Schäden gegen Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen in der Landwirtschaft und im Gartenbau werden ab 2013 durchgehend mit einem ermäßigten Satz von 0,03 % der Versicherungssumme besteuert.
Erwartungsgemäß erhob der Bundesrat bei seiner Sitzung am vergangenen Freitag keine Einwände gegen das Gesetz zur Änderung des Versicherungssteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Während die Bundesregierung für Mehrgefahrenversicherungen den allgemeinen Steuersatz von 19 % hatte anwenden wollen, hatte sich die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zur Kabinettsvorlage dafür ausgesprochen, zumindest die Elementargefahren Sturm, Spätfrost und Starkregen entsprechend der Hagelversicherung zu besteuern.
Die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag war auf Druck der Agrarpolitiker ebenfalls auf diese Linie eingeschwenkt und hatte sich auf den jetzt in Kraft tretenden Steuersatz von 0,03 % geeinigt. Bislang wurden reine Hagelversicherungen steuerlich mit 0,02 % der Versicherungssumme belastet. (AgE)
vgl.:
Niedriger Steuersatz für Mehrgefahrenversicherungen beschlossen (25.10.2012)