Der Termin für die Umsetzung des Bodenerosionsschutzkatasters wird auf den 30. Juni 2010 verschoben. Der Bundestag beschloss am vergangenen Donnerstag eine entsprechende Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes. Ursprünglich hätten die Länder bereits bis zum Beginn dieses Jahres die landwirtschaftlich genutzten Flächen nach ihrer Erosionsgefährdung flächendeckend einstufen und ausweisen müssen. Weil dies jedoch nicht zu schaffen war, erfolgt nunmehr die Fristverlängerung. Darüber hinaus übernahm der Bundestag einen Antrag des Bundesrates zur Änderung des Düngegesetzes. Damit wird klargestellt, dass Kohlendioxid und Wasser von der Begriffsbestimmung für Düngemittel gänzlich ausgenommen werden. Der Bundesrat wird dem "Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes und des Düngegesetzes" aller Voraussicht nach auf seiner nächsten Sitzung am 15. Mai 2009 zustimmen.
"Damit kommen neue Bürokratielasten auf die Bauern zu", so FDP-Agrarsprecher Hans-Michael Goldmann nach der Entscheidung. Die FDP lehnt dies grundsätzlich ab. Damit werde wieder einmal mit einem nationalen Alleingang über europäisches Recht hinausgegangen. Kein anderer europäischer Mitgliedstaat habe im Rahmen von Cross Compliance ein flurstückgenaues Erosionskataster geschaffen. "Für die Landwirtschaft wird die Agrarpolitik der Bundesregierung immer mehr zu einem bürokratischen Mühlstein", erklärt Goldmann weiter. Von einer 1:1-Umsetzung europäischen Rechts könne zudem keine Rede mehr sein. Das Erosionsschutzkataster, der Tierschutz-TÜV und die schlagspezifische Aufzeichnung von Pflanzenschutzmitteln seien schwarz-rote Bürokratiemonster, die die deutschen Bauern teuer zu stehen kommen und deren Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Das Gegenteil wäre in der jetzigen Wirtschaftskrise notwendig.