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Erosionskataster verschoben

Der Termin für die Umsetzung des Bodenerosionsschutzkatasters ist nun endgültig auf den 30. Juni 2010 verschoben. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes und des Düngegesetzes zu.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Termin für die Umsetzung des Bodenerosionsschutzkatasters ist nun endgültig auf den 30. Juni 2010 verschoben. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes und des Düngegesetzes zu. Ursprünglich hätten die Länder bereits bis zum Beginn dieses Jahres die landwirtschaftlich genutzten Flächen nach ihrer Erosionsgefährdung flächendeckend einstufen und ausweisen müssen. Weil dies jedoch nicht zu schaffen war, erfolgt nunmehr die Fristverlängerung. Inhaltliche Änderungen an den vorgesehenen Maßnahmen zum Erosionsschutz enthält das Gesetz nicht.


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Darüber hinaus wird das Düngegesetz geändert. Mit der Neuregelung, die auf eine Forderung der Länderkammer zurückgeht, wird klargestellt, dass Kohlendioxid und Wasser von der Begriffsbestimmung für Düngemittel gänzlich ausgenommen werden. Der DBV kritisierte die Verabschiedung des Gesetzes als verpasste Chance zur Entbürokratisierung. "Ein Verzicht auf das Erosionsschutzkataster im Rahmen von Cross Compliance hätte mit dem Ziel der Entbürokratisierung ernst gemacht", erklärte der Bauernverband. Demgegenüber seien einmal mehr auf Zuruf der EU-Kommission zusätzliche und spezifischere Maßnahmen geschaffen worden, die von anderen Mitgliedstaaten nicht verlangt würden und sich auch aus den europäischen Vorgaben nicht zwangsläufig ergäben. Der landwirtschaftliche Berufsstand habe das Bodenerosionsgefährdungskataster von Beginn abgelehnt, weil hiermit ohne Not über die europäischen Vorgaben hinausgegangen werde.

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