Mitte des Jahres 2010 treten erneut schärfere Bewirtschaftungsauflagen im Rahmen von Cross Compliance in Kraft. In von den Ländern flächenscharf festgelegten erosionsgefährdeten Gebieten müssen die Landwirte auf ihren Flächen je nach Gefährdungsklasse zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen, vom Pflugverbot bis zur Pflicht zur Anlage von Grünstreifen einhalten. Diese weitere Verschärfung von Cross-Compliance kritisiert der DBV. Der landwirtschaftliche Berufsstand habe das Bodenerosionsgefährdungskataster stets abgelehnt, da hiermit ohne Not über die europäischen Vorgaben hinausgegangen wird. Die deutschen Landwirte würden bereits nach höchsten Standards des landwirtschaftlichen Fachrechts auf nationaler und europäischer Ebene wirtschaften. Ein zusätzlicher Bürokratieaufwand und neuerliche Auflagen bei Cross Compliance seien nicht akzeptabel. Im Sinne des Ziels der Entbürokratisierung und Vereinfachung von Cross Compliance sollten daher die derzeit laufenden Änderungen der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie des zugrunde liegenden Gesetzes genutzt werden, um die Regelungen zum Erosionsschutz zu vereinfachen und auf das Erosionsschutzkataster zu verzichten.
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