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Erweiterte Abschreibungs-Möglichkeiten für Landwirte

Die Forderungen nach einer besseren Berücksichtigung der Landwirtschaft im Konjunkturpaket der Bundesregierung haben doch noch Wirkung gezeigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Forderungen nach einer besseren Berücksichtigung der Landwirtschaft im Konjunkturpaket der Bundesregierung haben doch noch Wirkung gezeigt. Nach dem Gesetzentwurf zur "Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung und Wachstumsstärkung", den die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in der vergangenen Woche beschlossen haben, sollen nunmehr auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe in die vorgesehene Ausweitung des Investitionsabzugsbetrages und der Sonderabschreibung nach § 7g Einkommensteuergesetz einbezogen werden. Der Entwurf sieht für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft eine Anhebung des Wirtschaftswerts oder Ersatzwirtschaftswerts von 125 000 Euro auf 175 000 Euro vor. Nicht vorgesehen ist allerdings eine von Steuerexperten geforderte weitere Lockerung der engen Bindung zwischen Planung und Durchführung von Investitionen.


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Um den Investitionsabzugsbetrag nutzen zu können, müssen die Betriebe bislang im Vorfeld angeben, welche Investition sie vornehmen wollen. Auch wenn die Verknüpfung im Zuge der Unternehmensteuerreform etwas flexibilisiert worden sei, bestehe weiter Handlungsbedarf, heißt es beim Deutschen Bauernverband (DBV). Der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Bleser, wertete die Einbeziehung der Land- und Forstwirtschaft in die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten als ersten Schritt, mahnte aber gleichzeitig weitere Verbesserungen an. In der Sitzung seiner Fraktion bekräftigte Bleser seine Forderung nach Einführung einer Risikoausgleichsrücklage für Landwirte sowie einer Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Bleser begründete dies mit der wirtschaftlichen Bedeutung des Agrarbereichs und den positiven Impulsen einer verstärkten Investitionstätigkeit in der Landwirtschaft für ländliche Räume. Allerdings erschien eine Anhebung der GAK-Bundesmittel Ende letzter Woche völlig ungewiss, nachdem es zunächst geheißen hatte, es gebe grünes Licht für zusätzliche 50 Mio. Euro.

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