Unter der Internetseite www.agrar-fischerei-zahlungen.de hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gestern die von der Europäischen Union im Zeitraum vom 16. Oktober 2010 bis zum 15. Oktober 2011 ausgezahlten Agrarbeihilfen an Unternehmen in Deutschland veröffentlicht. Interessierte können die Subventionsbeträge, die im Rahmen des Gemeinsamen Agrarfonds geflossen sind, abfragen.
Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) dazu in Berlin feststellte, dürfen nur noch juristische Personen veröffentlicht werden. Ungenannt blieben alle natürlichen Personen, und zwar aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom November 2010, das hessische Landwirte mit Unterstützung ihres Landesbauernverbandes zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes erstritten hätten.
Die Landwirte erhalten laut DBV als pauschalen Ausgleich für die hohen europäischen Standards im Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz eine Flächenprämie von rund 300 Euro pro Hektar und Jahr. Hinzu würden einzelbetriebliche und überbetriebliche Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) kommen, so zum Beispiel für vertragliche Agrarumweltmaßnahmen oder Investitionsförderungen. Im Bereich der klassischen Agrarmarktpolitik hätten sich die EU-Ausgaben 2011 insgesamt deutlich rückläufig entwickelt, stellte der Bauernverband weiter fest.
Die höchsten Marktordnungsbeihilfen hätten verschiedene Unternehmen der Schlachtbranche für eine vorübergehende Einführung der privaten Lagerhaltung bei Schweinefleisch Anfang 2011 erhalten, so der DBV. Diese Maßnahme war wegen des Preisverfalls für Schlachtschweine ergriffen worden, der durch den Dioxin-Skandal in Deutschland ausgelöst worden war. (AgE)