Das Vergleichspreissystem der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) hat nun auch offiziell den Brüsseler Segen erhalten. In einem Schreiben an Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle teilte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia mit, seine Behörde habe keine Einwände gegen das von der BVVG entwickelte Wertermittlungsverfahren. Im Ergebnis spiegele das Vergleichspreissystem den Marktwert der verkauften Flächen so weit wie möglich wider.
Die Kommission sieht es als gewährleistet an, dass die so ermittelten Verkaufspreise dem Erwerber keinen Vorteil gewähren und keine nach dem EU-Wettbewerbsrecht verbotenen staatlichen Beihilfen enthalten.
Mit ihrem Vergleichspreissystem ermittelt die BVVG die Preise beim Direktverkauf landwirtschaftlicher Flächen an Pächter. Dessen Vorzüglichkeit war bereits in einem Rechtsgutachten bestätigt worden, das der Bewertungsexperte Wolfgang Kleiber im letzten Herbst im Auftrag der Bundesregierung vorgelegt hatte. Auch die Kommission verweist in ihrer Mitteilung ausdrücklich auf dieses Gutachten. (AgE)
Hintergründe:
Anhaltend hohe Nachfrage nach BVVG-Flächen (5.2.2013)
Keine Änderung der BVVG-Privatisierungsgrundsätze (4.2.2013)
Bund will kleinere BVVG-Verkaufslose akzeptieren (1.2.2013)