Im sogenannten Brüsseler Trilogverfahren zur Stärkung der Wertschöpfung in der Milchwirtschaft bestehen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament weiterhin deutliche Differenzen bezüglich der Ausgestaltung von Vertragsbeziehungen innerhalb der Milchwirtschaft. Vorausgegangen war dem Abstimmungsprozess eine Empfehlung des Agrarausschusses des Europaparlaments, der sich für verpflichtende Verträge zwischen Milcherzeugern und Molkereien ausgesprochen hatte. Damit wollten die Parlamentarier europaweit einheitliche Eckwerte für Verträge durchsetzen. Nach dem Vorschlag sollten diese Verträge zum Beispiel für mindestens ein Jahr einen festen Preis für die zu liefernde Milchmenge festlegen, teilt der DBV mit, der das Vorhaben der Parlamentarier entschieden ablehnt.
Grundsätzlich sei das Bestreben in Brüssel, die Position der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken und der Milcherzeugergemeinschaften - analog zum deutschen Modell - europaweit zu etablieren, zu begrüßen, so der Verband. Beim DBV vertrete man jedoch weiterhin die Position, dass ein Abschluss von Verträgen freiwillig zu erfolgen habe. Von einer Vertragspflicht sei abzusehen, da diese nur mit zusätzlicher Bürokratisierung und Kosten für Milcherzeuger verbunden sei. Darüber hinaus sei ein freies Aushandeln der Vertragsinhalte durch die Vertragspartner zu gewährleisten. Musterverträge könnten hier hilfreich sein, heißt es beim Bauernverband. Die Bündelungsobergrenzen für Erzeugerorganisationen mit 3,5 % der europäischen Rohmilchmenge bzw. 33 % der nationalen Rohmilchmenge würden vom Berufsstand derzeit als ausreichend beurteilt.
Ende Oktober wird in Brüssel ein weiteres Trilogverfahren erfolgen. Der Bauernverband erklärte dazu, dass er sich weiter für eine Politik einsetzen werde, die sich die an den Realitäten des Milchmarktes orientiere. (ad)
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