EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou hat im Rahmen der EU-Pflanzenschutznovelle Forderungen der Industrie nach einer Folgenabschätzung durch die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zurückgewiesen. Eine Sprecherin Vassilious erklärte auf Anfrage, die Rolle der EFSA beschränke sich auf wissenschaftliche Ratschläge. Zu den Aufgaben der Behörde gehöre es jedoch nicht, Auswirkungen der Gesetzgebung, insbesondere ökonomischer Art, zu bewerten. Das Lebensmittelrecht fordere die strenge Trennung zwischen einer Risikoprüfung und dem Risikomanagement.
Die Behauptung, dass durch die Auswahl der Kriterien eine große Anzahl von Pflanzenschutzmitteln vom Markt verschwinden würde, sei ungerechtfertigt, so die Sprecherin. Schätzungen der Kommission hätten ergeben, dass lediglich 4 % der derzeit erhältlichen Substanzen vom Markt genommen würden. Das sei wenig, verglichen mit der Gesamtzahl von rund 500 Stoffen. Der Vorwurf lasse außer Acht, dass durch die bis März 2009 laufende Überprüfung von Altstoffen im Rahmen des neuen Systems zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH) bereits viele problematische Substanzen beseitigt würden. Ebenso werde eine Reihe weiterer Punkte nicht berücksichtigt, beispielsweise dass 83 neue Wirkstoffe genehmigt worden seien und weitere 50 derzeit geprüft würden. Ferner gestatte eine von der Kommission unterstützte Ausnahmeregelung im Gemeinsamen Standpunkt des EU-Ministerrates, dass im Falle eines Mangels an Alternativen auch solche Substanzen zugelassen werden könnten, die die Kriterien nicht erfüllten. Die Einführung einer gegenseitigen Anerkennungspflicht von Produktzulassungen werde die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für die Landwirte erhöhen.