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EU-Ratspräsidentschaft will Ernteversicherung angehen

Kurz vor Beginn seiner EU-Ratspräsidentschaft zeigt sich Frankreich fest entschlossen, die Subventionierung von Ernteversicherungen auf die agrarpolitische Bühne zu bringen.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz vor Beginn seiner EU-Ratspräsidentschaft zeigt sich Frankreich fest entschlossen, die Subventionierung von Ernteversicherungen auf die agrarpolitische Bühne zu bringen. Bei einer Tagung zum Thema Risikomanagement in der französischen Botschaft in Berlin forderte Landwirtschaftsminister Michel Barnier vergangene Woche ein effizientes Interventionsinstrumentarium für die Landwirtschaft. Die Intervention klassischen Typs habe in der Vergangenheit als Werkzeug zur Marktentlastung auch Kritik auf sich gezogen. Es bedürfe moderner Formen der Marktregulierung, betonte Barnier mit Blick auf Risiken durch Klimawandel und Tierseuchen sowie auf die Volatilität und Offenheit der Märkte. Systeme zum Risikomanagement müssten entwickelt werden, verlangte der Minister und verwies auf die Vorschläge der EU-Kommission im Rahmen des Health Check. Laut den Vorstellungen der Brüsseler Behörde sollen durch eine Änderung des Artikels 69 künftig bis zu 10 % der Direktzahlungen zwischen einzelnen Agrarbranchen umverteilt werden dürfen. Das Geld soll auch für die Subventionierung von Ernteversicherungen zur Verfügung stehen können. Bundesagrarminister Horst Seehofer konstatierte zwar "praktisch totale" Übereinstimmung mit Barnier, warnte aber vor hohen Kosten von Versicherungslösungen. Man könne nicht einerseits die Unfallversicherung zukunftsfähig machen, andererseits aber den Landwirten in anderen Bereichen verpflichtende oder freiwillige Lösungen auferlegen, die sie kaum bezahlen könnten.


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DBV-Generalsekretär, Dr. Helmut Born, sieht Deutschland mit agrarsozialer Sicherung, Haftpflichtsystem, Hagel- und Tierversicherung "recht ordentlich organisiert und aufgestellt". Auf bundespolitischer Ebene forderte Born eine allgemeine steuerbegünstigte Risikoausgleichsrücklage zugunsten der Landwirtschaft. Eine solche mit Obergrenzen ausgestattete Rücklage soll mithelfen Krisenfälle wie auch Marktschwankungen abzupuffern.

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