Belgische Kläger unterliegen im Ceta-Streit vor dem Europäischen Gerichtshof. Das EU-Handelsabkommen mit Kanada (Ceta) scheitert nicht an dem vorgesehenen System zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten. Der EuGH-Generalanwalt ist der Ansicht, dass die Zuständigkeit des für Streitfälle vorgesehenen Investitionsgerichtshofes nicht europäischem Recht wiederspricht. Dies verkündeten die EU-Richter am Dienstag in Luxemburg.
Obst- und Weinbauern punkten im Kanada-Export
Die belgische wallonische Teilregierung hatte gegen das im September 2017 vorläufig in Kraft getretene Ceta-Abkommen die obersten Europäischen Richter angerufen mit dem Ansinnen, das Inkrafttreten des Handelsabkommens zu blockieren.
Das Ceta-Abkommen ist für EU-Landwirte ein Gewinn: Seit dem Inkrafttreten in 2017 stiegen nach Angaben der EU-Kommission, die europäischen Ausfuhren nach Kanada insgesamt während neun Monaten um sieben Prozent.
Vor allem die landwirtschaftlichen Erzeuger haben demnach am meisten profitiert. So gingen von Oktober 2017 bis Juni 2018 die EU-Ausfuhren von Früchten und Nüssen um 29 Prozent in die Höhe. Champagner-, Pro Secco-, Cava sowie Schaumwein-Produzenten steigerten ihren Absatz nach Kanada um elf Prozent im 9-Monatszeitraum. Gefolgt von Exportsteigerungen von Maschinen (+8%) und pharmazeutischen Produkten und Möbel um jeweils (+10%).
Das Ceta-Abkommen muss zum vollständigen Inkrafttreten von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.