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EU schafft etliche Standards für Obst und Gemüse ab

Die EU-Vermarktungsnormen für 26 Obst- und Gemüsearten sind Geschichte. Anfang Juli ist ein entsprechender Beschluss der Europäischen Kommission vom November 2008 in Kraft getreten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Vermarktungsnormen für 26 Obst- und Gemüsearten sind Geschichte. Anfang Juli ist ein entsprechender Beschluss der Europäischen Kommission vom November 2008 in Kraft getreten. Betroffen sind unter anderem Aprikosen, Kirschen und Pflaumen, aber beispielsweise auch Blumenkohl, Bohnen, Erbsen, Gurken, Karotten, Kopfkohl, Porree, Rosenkohl, Spinat, Staudensellerie, Spargel, Zucchini und Zwiebeln. Dadurch fällt für diese Produkte insbesondere die verpflichtende Einteilung nach EU-weit gültigen Handelsklassen weg. Ferner darf künftig auch solche Ware im Lebensmitteleinzelhandel angeboten werden, die bislang wegen äußerlicher Fehler nicht in den Verkauf gelangen durfte, solange deutlich darauf hingewiesen wird, dass sie zur Verarbeitung oder Verfütterung bestimmt ist.


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"Der 1. Juli steht für die Rückkehr der krummen Gurke und der knorrigen Karotte in unsere Regale", betonte EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel in Brüssel. Sie hatte den Schritt bereits im November nachdrücklich begrüßt. Kritik kam dagegen von den EU-Ausschüssen der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA).


Weiter gültig bleibt das verpflichtende Handelsklassensystem allerdings für die zehn wichtigsten Obst- und Gemüsearten, darunter Äpfel, Erdbeeren und Tomaten. Doch auch hier dürfen die Mitgliedstaaten den Verkauf von Erzeugnissen erlauben, die nicht den Normen entsprechen - solange diese entsprechend gekennzeichnet sind, um sie von den Produkten der Güteklassen Extra, I und II zu unterscheiden. Verschärft wird zum 1. Juli die Kennzeichnungspflicht für kaltgepresstes Olivenöl. Für Ware der Güteklasse nativ oder nativ extra muss künftig angegeben sein, ob die eingesetzten Oliven aus EU- oder Nicht-EU-Erzeugung stammen bzw. ob es sich um eine Mischung handelt.

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