Der Rat der EU-Umweltminister hat die lang erwartete Entschließung zur Grünen Gentechnik verabschiedet. Diese legt Grundsätze und Verfahren fest, nach denen Zulassung, Sicherheitsbewertung und Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU geregelt werden. Nach Angaben des Internetportals Biosicherheit.de habe Frankreich, das noch bis Ende des Jahres den Ratsvorsitz innehat, noch im Frühsommer eine umfassende Revision angekündigt.
Die Minister hätten in ihrer Entschließung unterstrichen, dass die Zulassungen gentechnisch veränderter Pflanzen ohne unangemessene Verzögerungen fortgeführt würden. Laut Biosicherheit.de war der Druck groß: Frankreich wollte die EU-Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen neu ordnen und auch der damalige Agrarminister Seehofer hätte sich im Frühjahr dafür ausgesprochen, GV-Pflanzen allein auf wissenschaftlicher Grundlage durch eine Fachbehörde zu genehmigen - ohne anschließende politische Abstimmung unter den Mitgliedstaaten.
Seit Jahren gelänge es den Mitgliedstaaten nicht, beim Vollzug der von ihnen beschlossenen Gentechnik-Gesetze eine gemeinsame Linie zu finden. Da jedes Land einen Ratsbeschluss mit seinem Veto verhindern könne, spiegele jetzt angenommene Entschließung den kleinsten gemeinsamen Nenner von 27 Mitgliedstaaten wider, so das Portal.
In ihrer Entschließung begrüßten die Umweltminister den Auftrag der EU-Kommission an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die Leitlinien zur Bewertung der Umweltsicherheit von GV-Pflanzen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dieser Prozess solle beschleunigt und möglichst noch vor 2010 abgeschlossen werden. Die Leitlinien sollen zukünftig konkrete Vorgaben enthalten, um mögliche Langzeiteffekte von GV-Pflanzen auf die Umwelt besser abzuschätzen. Stärker zu berücksichtigen seien die jeweiligen regionalen Umweltbedingungen in den Anbauregionen einer neuen GV-Pflanze. Bei bestimmten Fällen, so die Entschließung des Rates, sollte die Sicherheitsbewertung auch Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Praxis und deren Umweltfolgen mit einbeziehen. Beispiele dafür seien bei herbizidresistenten GV-Pflanzen etwa mögliche Veränderungen im Gebrauch von Herbiziden und bei der Unkrautkontrolle. GV-Pflanzen, die Bt‑Protein bilden und sich damit gegen Schädlinge schützen, sollen auf dem Niveau vergleichbarer Pflanzenschutzmittel zugelassen werden.