Ein Plädoyer für die Beibehaltung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen auch in der nächsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) abgegeben.
„Die Stützung des Einkommens landwirtschaftlicher Betriebe mit Direktzahlungen ist in der derzeitigen Situation eine Notwendigkeit“, heißt es dort. Der Agrarsektor habe einen erheblichen Investitionsbedarf, der sich nur decken lasse, wenn die erwartbaren Einkommen ausreichend hoch und die wirtschaftlichen Risiken tragbar seien.
Grundlegende Priorität bei der nächsten Reform hat nach Einschätzung des Ausschusses zudem die Vereinfachung der GAP. Die Umsetzung der Politikmaßnahmen - allen voran die fristgerechte Überweisung der Direktzahlungen - müsse reibungsloser erfolgen. Ebenso müssten insbesondere die umweltpolitischen Maßnahmen für die Landwirte leichter verständlich sein.
Überarbeitungsbedürftig seien auch die Kontroll- und Sanktionssysteme. Gegenwärtig könnten Zahlungskürzungen für die Ökologisierung und Cross-Compliance-Maßnahmen „unangemessen und unverhältnismäßig“ sein. Der Forderungskatalog des Ausschusses umfasst eine breite Themenpalette, von der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in offenen Märkten über das Risikomanagement bis hin zur Fairness in der Lebensmittelkette.
Der Stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling, der Mitglied der Studiengruppe zur Erstellung der Stellungnahme war, hob hervor, dass sich der EWSA in dem Papier „für eine umfassende Sicht auf die Agrarpolitik ausgesprochen“ habe.
Importe müssen EU-Normen genügen
Der Ausschuss tritt dafür ein, die Zwei-Säulen-Struktur in der GAP zu erhalten. Die Vielfalt der Mitgliedstaaten und Regionen und ihre unterschiedlichen Belange erforderten sowohl eine voll EU-finanzierte Erste als auch eine kofinanzierte Zweite Säule. Um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein, müsse ferner der EU-Agrarhaushalt aufgestockt werden.
Derzeit sei dieser niedriger als die Agrarhaushalte der USA oder Chinas. Außerdem sei der Etat trotz der EU-Erweiterung seit mehreren Jahren stabil beziehungsweise rückläufig.
Zu den weiteren Forderungen des EWSA gehört die Bekräftigung der finanziellen Solidarität innerhalb der EU sowie der Gemeinschaftspräferenz. Als Beispiel könne dabei der sogenannte „Buy American Act“ der USA dienen. Dieser verpflichte die Regierung in Washington, in den USA hergestellte Produkte bei ihren Käufen zu bevorzugen. Nach Einschätzung des EWSA ist es darüber hinaus wichtig, dass von Drittstaaten in den Binnenmarkt gelieferte Produkte dieselben Normen erfüllen wie in der EU erzeugte.