Der Europäische Gerichtshof (EuGH) für Menschenrechte berät heute in einer mündlichen Anhörung über die Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften. Geklagt hatte ein Grundeigentümer aus Rheinland-Pfalz. In der ersten Instanz hatte das Straßburger Gericht im Januar 2011 die Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft sowie die Rechtsauffassung von Jagdgenossen und Jägern vollumfänglich bestätigt. Das Verfahren wurde nun auf Antrag des Beschwerdeführers den 17 Richtern der Großen Kammer vorgelegt.
"Wenn in Deutschland die Jagdreviere nicht flächendeckend bejagt werden, hat dies verheerende Folgen. Wir befürchten dann einen Anstieg von Wildschäden, Verkehrsunfällen und Seuchen." Darauf machen der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) aufmerksam.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften ist weiterhin als Drittbeteiligte zum Verfahren zugelassen und hat in ihren Stellungnahmen die Bedeutung der flächendeckenden Bejagung für das Allgemeinwohl sowie den Natur- und Artenschutz herausgestellt.
In vielen Gebieten Deutschlands sei die Jagd praktisch kaum noch möglich, wenn einzelne Grundeigentümer die Möglichkeiten hätten, ihr Grundstück aus der flächendeckenden Bejagung auszunehmen. Dies hat das Gericht in der ersten Instanz bereits zutreffend festgestellt. Solche Rückzugsgebiete für das Wild würden die Bestände in kürzester Zeit unverhältnismäßig ansteigen lassen. Die angrenzenden Grundeigentümer hätten deutlich höhere Wildschäden zu erwarten und im Bestand gefährdete Wildarten könnten weniger erfolgreich gefördert werden. Auch erhöhe sich dadurch die Gefahr von Tierseuchen und Verkehrsunfällen, so die beiden Verbände. (ad)