Ist die seit 2009 umgesetzte progressive Modulation rechtmäßig? Diese Entscheidung konnte auch das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder nicht beantworten und leitete die Klage, die von 900 Agrargenossenschaften und landwirtschaftlichen Unternehmen unterstützt wird, an den Europäischen Gerichtshof weiter.
„Erstmals hat ein deutsches Verwaltungsgericht die berechtigten Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Regelungen bestätigt“, zeigt sich René Rothe, Vorstandsmitglied des Genossenschaftsverbandes erfreut, der die Klage eingereicht hatte. Er bezeichnete die Weiterreichung an den EuGH als wichtigen Teilerfolg beim rechtlichen Vorgehen gegen die seiner Meinung nach „ungerechtfertigte Diskriminierung größerer landwirtschaftlicher Betriebe in Ostdeutschland“.
Der Verband erwartet von einem Urteil weiteichende Auswirkungen auf die aktuellen Reformvorschläge der EU-Kommission zur Kappung der Beihilfen. Mit den Vorschlägen zur Kappung der Direktzahlungen bleibe die Kommission in der Logik der Argumentation des Health-Check und der progressiven Modulation. Damit sei auch die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der im aktuellen Kommissionsvorschlag zur GAP-Reform vorgesehenen Kappung der Direktzahlungen aufgeworfen.
„Die Kritik richtet sich vor allem gegen eine einseitige Benachteiligung von Agrargenossenschaften als Mehrfamilienbetriebe. Gerade in strukturschwachen ländlichen Regionen sind Agrargenossenschaften oftmals die wichtigsten Arbeit- und Auftraggeber“, so Rothe weiter.
Der EuGH wird nun in den nächsten Wochen die Organe der Europäischen Union sowie die Regierungen sämtlicher Mitgliedstaaten zur Stellungnahme auffordern.
Hintergrund
Betriebe, die mehr als 300.000 Euro an Direktzahlungen erhalten, werden seit 2009 mit einer "Sondermodulation" von 4 % belegt. Für die Zeit nach 2013 plant die Kommission eine noch wesentlich schärfere Kappungsregelung. Bei Direktzahlungen von 150 000 bis 200 000 Euro pro Betrieb und Jahr soll um 20 % gekürzt werden. Zwischen 200 000 und 250 000 Euro/Betrieb und Jahr soll es 40 % weniger Direktzahlungen und zwischen 250 000 und 300 000 Euro pro Betrieb und Jahr 70 % weniger geben. Mehr als 300 000 Euro Direktzahlungen pro Jahr soll kein Betrieb bekommen. Vor der Kürzung können die Löhne und Gehälter (einschließlich Steuern und Sozialversicherungen) des Vorjahres abgezogen werden. (ad/lsp)