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FDP fordert Verzicht auf Erbschaftsteuerreform

Die FDP hat die Bundesregierung aufgefordert, ihren Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zurückzuziehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Entwurf enthalte nicht die in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Steuererleichterungen für Unternehmen, sondern führe zum Teil zu massiven Steuererhöhungen, vor allem für die Erben oder Übernehmer von mittelständischen Personengesellschaften, kritisieren die Liberalen in einem Antrag. Einzelheiten der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Bewertung nach Verkehrswerten seien im Entwurf nicht enthalten, sondern sollten nach dem Willen der Regierung durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden. Da jedoch die Bewertung über die Höhe der zu entrichtenden Steuer entscheide, sei es unabdingbar, dass das Bewertungsverfahren vollständig gesetzlich geregelt werde. Darüber hinaus wirft die FDP der Regierung "Wortbruch gegenüber dem Mittelstand" vor. Noch in der Koalitionsvereinbarung habe man zugesagt, die Vererbung von Unternehmen ganz von der Steuer freizustellen, wenn die Betriebe zehn Jahre lang weitergeführt würden. Jetzt sei geplant, in jedem Fall 15 % des Betriebsvermögens der Steuerpflicht zu unterwerfen. Da sich wegen der Änderungen des Bewertungsrechts die Bemessungsgrundlage auf mindestens das Drei- bis Vierfache erhöhen dürfte, würden Unternehmenserben in nennenswerter Größenordnung Steuern zahlen, da die Steuersätze unverändert blieben. Damit würde der Generationenübergang in arbeitsintensiven Familienpersonengesellschaften unzumutbar durch die Steuer belastet. Auch sollten Geschwister, Nichten, Neffen und bei Schenkungen auch Eltern und Großeltern nicht wie "fremde Sippe" behandelt werden, heißt es in dem Antrag. Nach den Vorstellungen der Regierung sollten sie im Erbfall ein Drittel ihres Erbes dem Fiskus überlassen, bei höheren Erbschaften sogar die Hälfte. Dies komme einer "Teilenteignung" gleich.

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