„Die Hand der Waldbesitzer zur einvernehmlichen Sicherung der FFH-Gebiete wurde von der Landesregierung ausgeschlagen!“ Norbert Leben reagiert verständnislos auf das Vorgehen des Umweltministeriums (MU) und des Landwirtschaftsministeriums (ML). Es werde deutlich, dass die Koalitionsaussagen zu FFH nichts wert waren, denn die Versäumnisse der Politik werden auf dem Rücken der Waldbesitzer ausgetragen, meint der Präsident des niedersächsischen Waldbesitzerverbandes gegenüber dem Landvolk.
Hintergrund der aktuellen Debatte ist eine Forderung der EU, den Schutz bestehender FFH-Gebiete in den Mitgliedsstaaten rechtlich zu sichern. Deutschland drohe eine Vertragsverletzungsklage aus Brüssel, wenn die Umsetzung von Natura 2000 zum Jahresende 2018 nicht abgeschlossen sein sollte, so das MU.
Die Bundesländer haben auf dem Weg zur Erreichung des EU-Ziels im Wald verschiedene Wege eingeschlagen, erklärt das Landvolk weiter. Beispielhaft sei das Vorgehen in Bayern. In der Bayerischen Natura 2000-Verordnung, die 2016 in Kraft getreten ist, werden die Gebiete flächenscharf abgegrenzt und ihre Erhaltungsziele festgelegt. Dies erfolgt über eine sogenannte Sammelverordnung für alle bayerischen Gebiete ohne Ge- und Verbote. Damit wird in Bayern sichergestellt, dass die bewährten freiwilligen Instrumente des Naturschutzes wie der Vertragsnaturschutz auch bei der Umsetzung von Natura 2000 zur Anwendung kommen können. Die EU-rechtlichen Bestimmungen würden für die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter dadurch so schonend wie möglich umgesetzt, zeigt sich der Bauernverband aus Niedersachsen beeindruckt.
MU und ML in Niedersachsen würden dagegen einen deutlich schärferen Kurs einschlagen. Mit dem Sicherungserlass und einem eigens dafür aufgelegten Leitfaden für die Praxis würden die Auflagen, sehr zum Unverständnis der Waldbesitzer, nach wie vor über die 1:1 EU-Umsetzung hinausgehen und ließen den Landkreisen weiterhin nicht vorhersehbare Gestaltungsspielräume, kritisieren Landvolk und Waldbesitzerverband.
Die wirtschaftlichen Folgen für die Waldbesitzer habe man dabei nicht berücksichtigt. „In wieweit die Landkreise die Vorgaben im Leitfaden nutzen und die von den Waldbesitzern favorisierte Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten (LSG) an Stelle der von den Ministerien befürworteten Naturschutzgebiete (NSG) umsetzt, bleibt abzuwarten“, sagt Leben.
„Die Waldbesitzer werden mit der geforderten Unterschutzstellung deutlich in ihrer Bewirtschaftung eingeschränkt. Kleinwaldbesitzer sind mit den Beschränkungen schlicht überfordert und Familienforstbetriebe möglicherweise in ihrer Existenz bedroht!“ sagt Leben und fordert daher einen praxisorientierten Erschwernisausgleich, auch für LSG. Bereits 2014 hatte der Waldbesitzerverband dazu eine eindeutige Stellungnahme abgegeben, ohne Gehör gefunden zu haben. Präsident Leben merkt außerdem an: „Naturschutz gegen den Willen der Eigentümer wird langfristig scheitern!“