Zwar wird das Ministerium trotz des erhöhten Bedarfs in diesem Jahr nur die gesetzlich vorgesehenen 200 Mio. Euro für die Abfindungsaktion zur Verfügung stellen, wie vergangene Woche in Berlin bekannt wurde, gleichzeitig sucht das Ressort jedoch gemeinsam mit den regionalen Trägern intensiv nach Möglichkeiten einer Zwischenfinanzierung. Das Ministerium will unbedingt erreichen, dass alle bislang eingegangenen Abfindungsanträge so rasch wie möglich bewilligt werden, um den Erfolg der Aktion nicht zu gefährden. Vor diesem Hintergrund wird insbesondere darüber nachgedacht, dass die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBG) den erhöhten Finanzbedarf vorübergehend über Darlehen finanzieren. Dem Vernehmen nach hat es bereits Gespräche gegeben, ob die Landwirtschaftliche Rentenbank dafür ein besonders Finanzierungsangebot entwickeln könnte. Ferner sollen die LBG prüfen, ob sie weitere Mittel aus ihren Rücklagen mobilisieren können. Auch über eine vorfristige Auszahlung der Bundesmittel zur LUV wird diskutiert, um Finanzengpässe der Berufsgenossenschaften zu vermeiden. Schließlich soll klargestellt werden, dass sich der gesetzlich vorgeschriebene Anteil von 62,5 % an Eigenmitteln, den die LBG für die Abfindung beisteuern müssen, auf die Gesamtsumme zum Ende des Verfahrens bezieht und nicht bereits in jedem Einzelfall gewährleistet sein muss. Auf diese Weise würde den Berufsgenossenschaften ein größerer finanzieller Spielraum verschafft. Bis Mitte letzter Woche lagen Abfindungsanträge für eine Summe von rund 557 Mio. Euro vor. Insgesamt stehen für die Abfindungsaktion 650 Mio. Euro an Mitteln des Bundes und der Träger zur Verfügung. Der Deutsche Bauernverband (DBV) empfahl allen Betroffenen, die noch einen Antrag stellen wollen, dies zügig zu tun. Sind die 650 Mio. Euro ausgeschöpft, besteht kein Anspruch auf Bewilligung mehr.
${intro}