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Fischer Boel müsse jetzt handeln

Acht Agrarminister der EU, darunter Deutschland, Österreich und Frankreich, haben EU-Kommissarin Mariann Fischer Boel aufgefordert, Möglichkeiten zu überprüfen, die Interventionspreise befristet anzuheben, die Exporterstattungen weiter zu erhöhen und die Milchquotenerhöhung vom letzten Herbst "einzufieren".

Lesezeit: 2 Minuten

Acht Agrarminister der EU, darunter Deutschland, Österreich und Frankreich, haben EU-Kommissarin Mariann Fischer Boel aufgefordert, Möglichkeiten zu überprüfen, die Interventionspreise befristet anzuheben, die Exporterstattungen weiter zu erhöhen und die Milchquotenerhöhung vom letzten Herbst "einzufieren". Hintergrund ist der von der EU-Kommission vorgestellte EU-Milchmarktbericht, der bei den Treffen der EU-Agrarminister am 7. September 2009 diskutiert werden soll, berichtet der DBV. Die Agrarminister begrüßen zwar prinzipiell den Bericht, halten die vorgeschlagenen Maßnahmen aber nicht für ausreichend. Der DBV unterstütze diesen Vorschlag nachdrücklich, die verbleibenden Marktsteuerungsinstrumente (Exporterstattungen, Beihilfen, Intervention) zur Stabilisierung der Milchmärkte einzusetzen, erklärte der Verband am Donnerstag. Eine Anhebung der Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver rechtzeitig vor dem Listungsgespräch der Molkereien mit dem Lebensmitteleinzelhandel könnte relativ schnell auch eine allgemeine Anhebung der Marktpreise nach sich ziehen. Auch die Forderung nach einer Erhöhung der Exporterstattungen für Milchprodukte wird vom DBV begrüßt. Diese müssen vor allem Lieferungen in die öl- und rohstoffexportierenden Länder unterstützen. Der DBV appellierte an den EU-Agrarrat, auf seiner nächsten Sitzung diesen marktstabilisierenden Maßnahmen zuzustimmen und weitere Maßnahmen zur Ankurbelung des Absatzes zu beschließen. Besonders sollten die Beihilfen für Bäckerbutter, Speiseeis und für Sozialhilfeeinrichtungen wieder ermöglicht werden, betonte der DBV. Auch könne über die Wiedereinführung der Verfütterungsbeihilfe für Milchpulver eine schnelle und nachhaltige Marktentlastung herbeigeführt werden. Ebenso sollten Vorruhestandregelungen nicht von Vornherein ausgeschlossen sein.

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